Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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Das Evangelium und die Briefe des Johannes erklaͤrt in sechs 
wöchentlichen Stunden von 10—11 und 11—12 Uhr Prof. Dr. Kuhn. 
Die Pastoralbriefe Pauli und die Briefe des h. Jacobus, Petrus 
und Indas erklärt in fünf wöchentlichen Stunden, Nachmittags um 5 Uhr, Prof. 
Dr. Mack. 
Prof. Dr. Hefele trägt den ersten Theil der christlichen Kirchenge- 
schichte in sieben wöchentlichen Stunden vor, Vormittags von 3—9 und Nach- 
mittags von 5—6 Uhr. 
Derselbe erklärt die Schriften der apostolischen Vaäter, dreimal 
wöchentlich von 5—6 Uhr. m 
Diie Vorlefungen über Dogmatik von Prof. Kuhn werden später ange- 
kuͤndigt werden. 
Prof. Dr. Mack wird den ersten Theil der christ-batholischen Sitten- 
lehre in fünf wöchentlichen Stunden, Morgens um 8 Uhr vortragen. 
Privardocent Graf wird die Katechetik in vier wöchentlichen Stunden, Nach- 
mittags von 4—5 Uhr, vortragen. 
G. Rechtswissenschaft. 
Juristische Encyklopädie nach Falk, wird vortragen viermal wecheytlich 
von 10—11 Uhr Prof. Dr. Hepp. 
Naturrecht und Geschichte des Naturrechts nach Gros, fünfmal wöchent- 
lich Prof. Dr. Hepp. 
Dasselbe Collegium nach eigenem Grundrisse vier- bis fünfmal wöchenrtlich 
um 11 Uhr Prof. Dr. Reyscher. 
Die Institutionen des rômischen Rechts fünfmal in der Woche von 
4—5 Uhr und in einer weiter zu bestimmenden Stunde Prof. Dr. Maper. 
Die Pandekten, mit Ausnahme des Familien= und Erbrechts, nach Mühlen= 
bruchs Doctrina Pandechkarum, trägt vor täglich um 9 und 11 Uhr, und außerdem 
zweimal wöchentlich um 5 Uhr, Prof. Dr. v. Schrader. 
Die zweite Hälfte der Pandekten sechsmal wöchentlich um 9 Uhr und zwei 
bis dreimal um 11 Uhr Prof. Dr. Mayer.
	        
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