Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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zugleich die Inspebtion über sämtliche Vobkoschulen der Sradt zu übernehmen, und 
erhält deswegen 300 fl. Besoldung und 250 fl. Hauszins-Entschädigung. An Taufen, 
Copulationen, Führung der Bücher aber, auch an den davon abhängenden Emolu- 
menten hat er beinen Antheil. Die Bewerber um diese beiden Stellen haben sich 
innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
88) An der in Rottweil in Verbindung mit dem Gymnastum daselbst neu 
ertichteten Realschule werden die beiden Hauptlehrstellen beseht werden. Der Ober- 
Reallehrer hat in der für vierzehn= bis sechszehnjährige Schüler bestimmten Ober- 
klasse wöchentlich 20—22 Lehrstunden auf den Unterricht in der Mathematik, Phyft 
Chemie, Zeichnen, deutschen und französischen Sprache zu verwenden. Sein jährlicher 
Gehalt besteht in 1000 fl. Geld. Dem Reallehrer werden in der für Knaben von 
11—14 Jahren bestimmten Unterklasse wöchentlich 28—30 Lehrstunden für den 
Unterricht in der deutschen und französischen Sprache, Arithmetik, Geometrie und 
Zeichnen, Naturlehre und Naturgeschichte zugeschieden. Sein jährlicher Gehalt be- 
lauft sich auf 600 fl. Geld, nebst Amtswohnung oder entsprechendem Miethzins. Fuͤr 
den Unterricht in der Religion, so wie für die Uebungen im Schönschreiben und 
Gefsang wird durch die bereits vorhandenen Lehrer gesorgt; so wie man sich auch 
vorbehält, nach Umständen entweder den Unterricht in der französischen Sprache und 
im Zeichnen, oder in der Geschichte, Geographie, Naturgeschichte und Technologie in 
einer oder beiden Abtheilungen der Realschule von Fachlehrern ertheilen zu lassen. 
Beide Hauptlehrer sind zur Theilnahme an dem Unterrichte in der sonntäglichen 
Handwerkerschule verpflichtet, und beziehen, so lange von den Bürgerssöhnen in 
Rottweil, welche die Realschule besuchen, kein Schulgeld erhoben wird, zwei Klafter 
Brennholz unentgeldlich und weiter zwei Klafter im Bürgerpreise. Die Bewerber 
umdiese neu errichteten zwei Lehrerstellen haben sich binnen drei Wochen bei dem 
K. Studienrathe vorschriftmäßig zu melden. . 
9) Bei dem Catasterbureau werden sechs weitere Assistenten aus der Zahl ge- 
pruͤfter Cameralisten mit dem Taggelde von fl. 30 kr. angestellt. Die Bewerber 
haben binnen vier Wochen bei dem Steuer-Collegium vorschriftmäßig sich zu melden.
	        
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