Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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5) Phyfik. 
6) Chemie. 
7) Deutsche Sprache. 
8) Franzoͤsische Sprache. 
9) Militaͤr-Geschaͤftsstyl. 
10) Artillerie-Wissenschaft. 
11) Befestigungskunst. 
12) Elementar-Taktib. 
15) Terrainlehre. 
14) Angewandte Taktik. 
15) Topographisches Zeichnen; Aufnahmen mit und ohne Instrumenten. 
16) Militärische Dienstvorschriften. 
17) Militärische Gymnastik. Exerziren, Fechten, Reiten. 
Aus der Zahl der in Folge dieser Prüfung zur Beförderung für befähigt erklärten 
Bewerber haben die sechs Ersten in der Lokation den nächsten Anspruch auf Beför, 
derung zum Offizier, und werden nach Maaßgabe des eintretenden Vedarfs dazu 
befördert. Die ad 2 und 5 erforderlichen Zeugnisse müssen spätestens bis 15. Oktober 
an das Kriegs-Ministerium eingesendet seyn. 
Stuttgart den 12. September 1858. v. Huͤgel. 
Oienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die in Erledigung gekommene Aktuarsstelle bei dem 
Oberamtsgerichte Heilbronn haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Ge- 
richtshofe in Eßlingen zu melden. « 
2) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamtsgerichte 
Münsingen haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Ulm 
zu melden. 
5) Die Bewerber um das erledigte Amts-Notariat Roth, Oberamts Leutkirch, 
womit ein Gehalt von 426 fl. verbunden ist, haben sich Innerhalb drei Wochen bei 
dem K. Gerichtshofe in Ulm zu melden. «
	        
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