Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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Dienst-Erledigungen. 
1) Die erledigte Stelle eines Dekans und Stadtpfarrers in Leonberg, deren 
Einkommen sich nach den Preisen des Sportelgesehes zu 1100 fl. 52 kr. berechnet, ist wieder 
zu besehzen. Die Bewerber um diese Stelle haben sich bei dem akademischen Senate 
in Tübingen, welchem die Präsentation zu der Stadtpfarrei zubkommt, binnen vier 
Wochen zu melden. Es versteht sich dabei von selbst, daß nur auf solche Geistliche, 
welche die Prüfung für eine Debansstelle bereits erstanden haben oder innerhalb des 
angegebenen Termins nachsuchen und erstehen würden, Rücksicht genommen wer- 
den kann. 
2) Die Vewerber um das erledie gte Diakonat Bietigheim, Debanats Besig= 
heim, dessen zur Verwandlung vorbereitetes Einkommen vorläufie g nach den Preisen 
des Sportelgesetzes zu 627 fl. berechnet ist, werden aufgefordert, sich innerhalb vier 
Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmaͤßig zu melden. 
5) Die bei dem katholischen Kirchenrathe in Erledigung gekommene etatsmäßige 
Copistenstelle mit dem Normalgehalte von 500 fl. wird beseßtzt werden. Die Bewerber 
haben ihre Gesuche binnen drei Wochen bei dem katholischen Kirchenrathe, unter 
Anschluß einer vollständigen Nationalliste und eines Sittenzeugnisses, einzureichen. 
Es werden wieder beseht werden: 
40 die erledigte katholische Stadtpfarrei in Weil der Stadt, Oberamts Leon- 
berg und Dekanats Stuttgart, wozu in der Stadt 1763 und in den aufcrordentlichen 
Filialorten 281 Marrgenossen und drei Schulen am Pfarrsitze gehdren; dieselbe ge- 
währt, nach Abzug der Kosten für einen ständigen Vikar, ein jährliches reines Ein- 
kommen von 800 fl. aus eigenen Gütern, Grundgefällen, Capitalzinsen, Besoldungen 
und gestifteten Gebühren; 
5) die katholische Garnisons-Pfarrstelle zu Hohenasperg, Oberamts Ludwigs-= 
burg; dieselbe begreift am Pfarrsiqe und in Markgröningen, nebst einigen außer- 
ordentlichen Filialen, 176 Pfarrgenossen; der Pfarrer hat an Sonn= und Festtagen 
sowohl zu Hohenasperg, als zu Markgröningen, vollständigen pfarrlichen Gottesdienst 
zu halten, und überdem in jeder Woche an einem Werktage wenigstens einmal den 
katholischen Strafgefangenen zu Markgröningen befondern Religions-Unterricht zu 
ertheilen. Der Pfarrer erhält eine fire Besoldung von 800 fl.
	        
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