Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

Nebenzollämter I. an der Grenze. 
  
573 
Bemerkungen. 
  
  
Ort. Hauptamtsbezirk. 
l 
Langenargen. Friedrichshafen. 
Au. 
Iffezheim. Neufreistadt. 
Greffern. 
Kappel. . 
,WZZ,W )A11brcksach. 
Neuenburg. 
boͤrrach. 
Srch. . bei Rheinfelden. 
Kleinlauffenburg. 
Kadelburg. 
Riedern. 
Erzingen. 
Neuhaus. # 
NRadolphzell. 
Ueberlingen. 1 
Meersburg. 
Waldahut. 
Stühlingen. 
Randegg. 
Ludwigshafen. 
bei Schusterinsel. 
  
Zu IV. Württemberg. 
Die Königlich Württembergischen Nebenzollämter im Innern von 
A-L haben bedingtes Niederlagerecht. — Auf Verlangen der Deklaranten 
können daher die dahin an Handlungshäuser und Gewerbtrelbende zu 
versendenden Waaren nach vorausgegangener specieller Revisson 
mit Begleitschein I. abgelassen werden, gleichwie wenn aus diesen beding- 
ten Niederlagen ein Ausgang über die Grenze des Gesammtvereins stattfinder, 
auch dieser durch specielle Ausgangsrevisson an der Grenze oder bei einem 
vorliegenden Hauptzollamte constatirt werden muß. 
Zu V. Baden. 
ad 7. Das Nebenzollamt I. Lörrach hat die Befugniß zur Erledi- 
gung der über Postguter sprechenden Begleitscheine. 
4 10. Das Nebenzollamt I. zu Kadelburg hat die Befugniß der 
Beglectschkfnabekigung auf Aemter im Innern mit Niederlagerecht in 
Bayern, Württemberg und 
ad 13. Das mcnelame in Neuhaus hat uunbeschränkte Befug= 
niß zur Auefertigung und Erledigung von Begleitsche 
Das Nebenzollamt im Innern Rastatt hat rolugtes Niederlage- 
recht, in der Art, wie oben bei den Königl. Württembergischen Neben- 
ämtern im Innern angegeben wurde. 
D0ffenburg hat die Befugniß zur Erledigung von Begleitschein I., 
welche für brotgusen in die dortigen Fabriken ach vorheriger poecieller 
Revision von den Grenzzollämtern ausgefertigt worden sind.
	        
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