Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

595 
Nro * 5#. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Jeellng den H. November 1838. 
Inhalk. 
genitt Dderetze 2 Dienst Rachrichten 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Einsendun ühren fü 
das Regierungsblakt auf das Jahr 1839. — Verfügung, betreffend die Bestrafunt shane er Gecbühren se 
von Fremden. — Bekanntmachung, die Entfernung der neu errichteten Poststation Gundelsheim von 
Heilbronn betrefend. — Verfügung, betreffend die zeitige Kenntnißnahme der Polizcibehrden von unglück- 
lichen Geburten. — Versügung, betreffend die Tagbücher der Geburtshelser und Hebammen. — Aufnahme 
aueübender Aerzte, Wundärzte und Geburtsͤhelfer. — Bekanntmachung in Betreff der zweiten höheren 
Diensirrüsung im Finanz-Departement. — Verfügung, betreffend eine Aenderung der Umgelds-Commis- 
lariarsbezirke. — Verfügung in Betreff der bei Zollzahlungen anzunehmenden Münzen. 
Dienü-Erledigungen. · 
Widerruflich angestellte Diener. 
— — 
  
  
  
1I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchstes Dekret vom 29. v. M. 
den in K. Preußischen Militärdiensten gestandenen Grafen Rudolph v. Uerbüll 
zu Hochst-Threm Kammerherrn zu ernennen, 
die Oberzahlmeistersstelle bei der Staathauptkasse dem Ober-Rechnungsrath 
Herdegen, mit Belassung seines bisherigen Titels und Rangs, 
die bei dem Finanz-Ministerium erledigte Ministerial-Assessorsstelle mit dem 
Titel und Rang eines Finanzraths dem Hof-Cameralverwalter Knapp, von Stamm- 
heim, zu übertregen, 
den bei der Finanzkammer des Jartkbreises eingetheilten Canzlei-Assistenten 
Sigel zum Finanz-Assessor zu ernennen und dem Finanz-Ministerium zuzutheilen,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.