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besetzt, und den beiden zuerst gedachten Lehrern der Titel und Rang eines Professors
(in der achten Stufe) gnaͤdigst verliehen worden.
Ferner haben Seine Koͤnigliche Majestaͤt unter dem 1. d. M. den Unter-
Lieutenant v. Thumb-Neuburg des vierten Infanterie-Regiments auf seine Bitte
zur Reiterei versezt und dem ersten Reiter-Regimente aggregirt,
den aggregirten Unter-Lieutenant Mieg des siebenten Infanterie-Regiments
bei diesem Regimente eingetheilt, und
unter dem 5. d. M. den Regiments-Offizierszoͤgling, Feldwebel Gustav v. Stetten
des vierten Infanterie-Regiments, zum aggregirten Unter- Lieutenant in demselben
ernannt.
II. Berfügungen der Departementsé.
A) Des Justiz-Departements.
Oes Justiz-Ministerium.
Bekonntmachung, betreffend die Einsendung der Gebühren für das Regierungsblatt auf das Jahr 1339.
Es werden hiedurch die mit dem Einzuge der Abonnementsgebühren für das
Regierungsblatt in den Oberamtsbezirken beauftragten Stellen, so wie die K. Post-
dmter aufgefordert, diese Gebühren im Betrage von drei Gulden für den ganzen
Jahrgang 1839, oder, wenn das Regierungsblatt mit der Sammlung der Rechts-
Erkenntnisse verlangt wird, im Betrage von vier Gulden, im Laufe des Monats
Dezember an die Justiz-Ministerialkasse einzusenden. Sofern jedoch bei einzelnen
Oberämtern der Einzug dieser Gebühren sich verzögern sollte, wird wenigstens er-
wartet, daß dieselben noch vor dem 1. Januar 1359 der Justiz-Ministerialkasse von
der für die Oberamtöbezirke erforderlichen Anzahl von Exemplaren (mit Ausnahme
der Frei-Exemplare der K. Amtsstellen) Nachricht ertheilen werden.
Die in Stuttgart wohnenden Abonnenten haben in derselben Zeit die Abon-
nementsgebühren zu entrichten, und es steht ihnen, so wie allen Privat-Abonnenten
frei, für den ganzen Jahrgang 1839, oder nur für das erste Semester desselben zu
pränumeriren.
Stuttgart den 6. November 1838. Schwab.