Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

619 
Abschnitt UH. 
  
“öiren 1 
4. Il. 
* 
r- I. 
I. 4. b. 
schnitt II. 
schnitt I. 
Uebertrag 
  
Davon wurden theils baar, theils mittelst Abzugs der gegen die Staars- 
Hauptkasse berechneten Capttalsteuer bezahlt. 
und blieben auf den 50. Juni 1838 Unberichtigt, welche von den Gläu- 
bigern nicht erhoben wurden, und sich baar in der Casse befanden. 
fl. tr 
1°056,902 52 
* 
985.557 
95,575 
  
Wenn von dem obigen ganzen Zinsenfonds à### 
dieses Erforderniß abgezogen wird mit 
so ergibt sich ein Ueberschuß des Ersteren, welcher dem Uei, 5 des Staats= 
schulden-Statuts vom 22. Februar 1357 gemaͤß dem Tilgungsfonds 
zufloß von —:. 23,967 fl. 55 kr. 
nämlich: 
1) Ueberschuß des Zinsenfonds, abzüglich des Erfordernisses am An- 
sange des Jahres: 
der Zinsenfonds für das Jahr 1837—38 beträgt 
1°012,01 fl. 10 kr. 
davon abgezagen: 
das Erforderniß fur das laufende Jahr mit 988,497 fl. 43 kr. 
bleiben. 
vor den Zinsverfall-Terminen und durch Abgang an älteren Zinsen 
9,792 fl. 10 kr. 
davon. gingen die nach den Zinsverfall- Terminen zu bezahlen gewesenen 
Stückzinse mit 8,275 fl. 80 kr. 
woruͤber verblieben *“ 
2) Zinsen-Ersparnisse im Lanfe des Jahrs durch Capital= Ablösungenm 
J050- 1 
1'°030,370 
1°056,902 
25,519 
448 
  
Abschnitt IlII. 
Verwendung des Tilgungsfonds. 
Zur Schulden-Tilgung waren zu verwenden: 
1) aus dem vorigen Jahre: 
Bei dem Jahre"-Ablchlusse von 1856—37 war unter dem Cassenbestand 
vorhanden .6 
2) von diesem Nörn 
Verbentlicher Tilgungsfonds 
Ueberschuß des Zinsenfonds und 
Zinsz-Ersparniß bei Capital-Ablösungenn 
  
——- 
23,967 fl. 53 kr., 
33012 
  
27 
25,960755 
 
	        
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