Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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Jollgesetz.  233.  Allgemeine  Bestimmungen.  253ä.  Art.  4—10.  Besondere  Bestimmungen.  235.
Art.  11—45.  Erhebung  des  Zolles.  255.  Art.  11—23.  Einrichtungen  zu  Beaufsichtigung
  und  Erhebung  des  Zolles.  259.  Ark.  24—44.  Vollzugs-Vorschriften.  236.  Art.  45.

Zollordnung.  247.  Von  der  Erhebung  der  Zdlle  und  Waaren-Abfertigung,  so  weit  solche  an  der
Grenze  stattfinden.  257.  &#.  1—40.  Bei  dem  Waaren-Eingange.  247.  G.  1—32.  Bei
dem  Waaren-Ausgange  259.  9#.  33—37.  Besondere  Vorschriften  für  die  Behandlung  des
Verkehrs  mit  den  Staatsposten.  261.  96.  38—59.  Von  verschiedenen  Einrichtungen  und
Anstalten  zur  Erhebung  und  Sicherung  der  Zölle.  262.  9.  40—75.  Von  der  Begleitschein-Comrole.
  262.  9V#.  40  —54.  Von  dem  Waaren-Verschlusse.  206.  G.  55—58.  Von
den  Niederlagen  unverzollter  Waaren.  267.  9M  59—75.  Von  Verkehrs-Erleichterungen,
Befreiungen  und  Ausnahmen.  273.  J.  76—84#  Versendungen  aus  dem  Inlande  durch
das  Ausland  nach  dem  Inlandc.  275.  J.  76.  Meß=  und  Marks-Verkehr.  274.  d  77—81.
Sonstige  Erleichterungen  und  Ausnahmen.  Gegenständc,  welche  zur  Verarbeitung  oder  Vervollkommnung
  ein=  und  ausgehen.  275.  J.  82.  Von  den  zum  Schutze  der  Jollabgaben
dienenden  Einrichtungen  und  Vorschriften.  276.  9.  83—100.  Von  den  Contrelen  im
Grenzbezirke.  276.  G.  85—91.  Von  der  Comtrole  im  Binnenlande.  280.  d9.  92—08.
Allgemeine  Control-Vorschriften.  285.  &.  99—400.  Von  den  Diensistellen  und  Beamten,
ihren  amtlichen  Befugnissen  und  Pflichten  gegen  das  Publikum.  286.  JG.  101—113.

Sollstellen.  Bekonntmachung,  die  bestehenden  Jollsiellen  betreffend.  560.

Zollstrafgesetz.  2091.  Von  den  Strafen  der  Zoll-Vergehen.  291.  Art.  1—27.  Von  dem  Stras-Verfahren.
  301.  Ark.  28.—40.  Vorübergebende  Besiimmungen.  306.  Art.  41.—42.

Zollwesen.  K.  Verordnung  in  Betreff  der,  der  Schweiz  zu  gewährenden  Zollbegünstigungen.  47.
K.  Verordnung,  betreffend  die  Bekanntmachung  eines  Vertrags  mit  Hannover,  Öldenburg
und  Braunschweig  über  Beförderung  des  gegenseitigen  Verkehrs.  55.  Uebereinkunft  mit
Hannover,  Oldenburg  und  Braunschweig  wegen  Unterdrückung  des  Schleichhandels.  61.
Deßgl.  mit  Hannover  wegen  des  Anschlusses  der  Grafschaft  Hohnstein  und  des  Amtes  Elbingerode
  an  das  Jollsostem  des  Zollvereins.  64.  Deßgl.  mit  Braunschweig  wegen  des
Auschlusses  des  Fürstenthums  Blankenburg  und  einigen  andern  Besitzungen  an  dieses  System.  72.
Deßgl.  mit  Hannover,  Oldenburg  und  Braunschweig  wegen  Erleichterung  des  gegenseitigen
Verkehrs.  80.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ausgleichungs-Abgaben  im  Verkebre  mit
den,  in  den  Jollverein  ausgenommenen  Hannöverischen  und  Braunschweigischen  Gebiekstbeilen.
  155.  Verfügung,  betreffend  die  Erhöhung  des  Ausgangszolls  von  Stoffen  zur  Papierbereitung
  145.  Verfügung,  betreffend  den  Waaren-Uebergang  aus  einem  Jollvereinssica#
in  den  andern.  307.  Bekanntmachung,  betreffend  den  Veitritt  des  Fürsienthums  Schaumburg-Lippe
  zu  dem  Steuerverbande  von  Hannover,  Oldenburg  und  Braunschweig=  und  die
dadurch  eintretenden  Verbältnisse  zu  den  Staaten  des  deutschen  Jollocreins.  516.  Verfügung
  in  Betreff  der  bei  Zollzahlungen  anzunchmenden  Münzen.  605.