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mehrerwähnten Landestheilen in jedem Vereinsstaate den eigenen Unterhanen gleich
behandelt werden. 6
Auf ganz gleiche Weise soll es mit den Unterthanen aus sämtlichen, zum Zoll-
Vereine gehörigen Staaten, in den vorerwähnten Fällen bei ihrem Verkehre in den
gedachten Landestheilen herzoglich Braunschweigischer Seits gehalten werden.
Art. 9.
Die den im Art. 2 erwähnten Gesehen und Verordnungen entsprechende Ein-
richtung der Verwaltung in dem Fürstenthume Blankenburg und den übrigen, dem
Zoll-Vereine anzuschließenden herzoglichen Gebietstheilen, insbesondere die Bildung
des Grenzbezirks in selbigen, und die Bestimmung, Errichtung und amtliche Befug-
niß der zur Erhebung und Abfertigung erforderlichen Dienststellen, sollen in gegen-
seitigem Einvernehmen, mit Hülfe der von beiden Seiten zu diesem Behufe zu er-
nennenden Commissarien, angeordnet werden. Seine Durchlaucht der Herzog
von Braunschweig wollen die gedachte Verwaltung dem Verwaltungs-Bezirke
der K. Preußischen Provinzialsteuer-Direction zu Magdeburg zutheilen.
Bei der Bildung des Grenzbezirks und der Bestimmung der Binnenlinie in
dem Fürstenthume Blankenburg, dem Stiftsamte Walkenried und dem Amte Cal-
vörde wird darauf gesehen werden, den Verkehr so wenig, als die bestehenden Vor-
schriften und der gemeinsame Zweck dieß irgend gestatten, zu erschweren. Die Zoll-
Straßen sollen mit Tafeln bezeichner, und der Zug der Binnenlinie soll öffentlich be-
kannt gemacht werden.
Die zu errichtenden Hebe= und Abfertigungsstellen sollen als gemeinschaftliche
angesehen werden.
Art. 10.
Seine Durchlaucht der Herzog von Braunschweig werden fuͤr die
ordnungsmaͤßige Besetzung der in Höchst-Dero fraglichen Landestheilen zu errichten-
den gemeinschaftlichen Hebe= und Abfertigungsstellen, so wie der daselbst erforder-
lichen Aufsichts-Beamtenstellen, nach Maßgabe der deßhalb getroffenen näheren Ueber-
einkunft Sorge tragen.
Die in Folge dessen in den gedachten Landestheilen fungirenden Beamten werden
von der herzoglich Braunschweigischen Regierung für beide Landesherren in Eid