Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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eine von ihm dargestellte Maschinerie zum Trocknen und Appretiren des mit der 
Hand geschoͤpften Papiers ein zehnjaͤhriges Erfindungs-Patent gnaͤdigst verliehen 
haben, so wird dieses unter Beziehung auf den siebenten Abschnitt der revidirten 
Gewerbe-Ordnung zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 28. December 1837. Schlaper. 
) Ertheilung eines Erfindungs-Patents auf eine Maschine zur Fortleitung von Flüssigkeit. 
Da Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 27. v. M. 
dem Fabrikanten P. J. Wieland zu Ulm, auf eine von ihm dargelegte, insbeson- 
dere für Feuerlösch-Anstalten brauchbare verbesserte Maschine zur Fortleitung von 
Flüssigkeit ein achtjähriges Erfindungs-Patent gnädigst verliehen haben, so wird dieses 
unter Beziehung auf den siebenten Abschnitt der revidirten Gewerbe-Ordnung zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 28. December 1837. Schlaper. 
  
Dienst-Erledigungen. 
1) Bei dem Eidil-Senate des K. Gerichtshofs in Ellwangen und bei dem 
Eriminal-Senate des K. Gerichtshofs in Ulm, ist je eine Assessorsstelle zu besetzen. 
Die Bewerber um dieselben haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Ober- 
Tribunal zu melden. 
2) Die Wiederbesehung der erledigten evangelischen Pfarrei Unter-Rierin- 
gen, Dekanats Vaihingen, ist in dem vorliegenden Erledigungsfalle durch das 
K. evangelische Consistorium einzuleiten, und bei diesem haben sich die Bewerber 
binnen vier Wochen vorschriftmäßig zu melden. Bei der Pfarrei ist kein Filial, 
das Pfarrdorf selbst aber hat 1015 Einwohner. 
Das Einkommen der Pfarrstelle berechnet sich auf 634 fl. 18 kr., worunter an 
Geld= und Naturalien-Besoldung 410 fl. 53 kr., Gütergenuß 45 fl., Zehenten 
119 fl. 21 kr., bürgerliche Benefizien und Emolumente 59 fl. q kr. 
  
  
Gedruckt dei G. Hasselbrink.
	        
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