Full text: Ergänzungsband zum Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15a)

Zweiter Abschnitt. 
Verfügungen des Departements des Innern und 
des Kirchen= und Schulwesens. 
1. Verfügungen des Ministerium des Innern. 
1) Erlaß des K. Ministerium des Innern amdie K. Kreis-Regierungen, 
vom 22. August 1818, 
betreffend: die Vestrafung derienigen Veschellbalter, welche mit Hengsien, zu denen sie kein Patent 
eerhalten haben, Stuten bedecken lasfen. 
Auf ein Anbringen der Landgestuͤts-Commission, wegen Bestrafung derjenigen 
Beschellhalter, welche mit Hengsten, wozu sic kein Patent erhalten haben, Stuten 
bedecken lassen, ist derselben Folgendes zur Nachachtung zu erbennen gegeben worden: 
1) Dem Boschellhalter, welcher seinen Zuchthengst nicht zur Untersuchung vorge- 
führt, und deßwegen bein Patent für denselben erhalten hat, wozu er nach 
K. 18 der Beschell-Ordnung verbunden ist, kann nur eine Ungehorsamsstrafe 
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