Full text: Ergänzungsband zum Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15a)

158. 
1en ir 
Umstände eine Abänderung, begründen, soll derselbe mit dem Wohnorte des Gewerb- 
treibenden oder der Umgegend desselben in geographischem Zusammenhange stehen. 
- Is. 
Die Zeit, auf welche die Verecheigung ertheilt oder erneuert wird, soll in der 
Regel die Dauer eines Jahres nicht überschreiten. Bei Zigeunern bildet die Dauer 
eines halben Jahres die nicht zu. überschreitende Grenze, bei Ausländern wird die 
Erlaubniß gewöhnlich nur auf einen oder einige Monate ertheilt. 
g. 9. 
Die Waaren oder Arbeiten, für welche die Berechtigung ertheilt wird, sind ge- 
nau zu bezeichnen, und daher allgemeine Ausdrücke von unbestimmtem Sinne, wie 
z. B. kurze Waaren, zu bermeiden. 
K. 10. 
Hinsichtlich der Verwilligung von Patenten zum Hausirhandel mit Sensen, 
Sicheln, Strohmessern und Strohblättern des K. Hüttenwerks Friedrichsthal und 
des Eisenwerks zu Neuenbürg behält es bei der Ministerial-Verfügung vom 21. Fe- 
bruar 1829 unter der Bestimmung sein Verbleiben, daß das Ministerium des Innern 
in der Verwilligung der Patente zu Gunsten des Hüttenwerks Friedrichsthal von 
der Regierung des Schwarzwaldkreises, und zu Gunsten des Eisenwerks Neuenbürg 
von der Regierung des Reckarbreises rertreten wird, welchen Stellen demnach die 
Verechtigun gs- Gesuche, beziehungsweise von dem Oberamte Freudenstadt und der 
Stadt- Direktion Stuttgart, inskünftige vorzulegen si sind. 
g. 1I1. 
In Beziehung auf den mit keinem, die seßhafte Lebensweise unterbrechenden 
Unheerziehen von Ort zu Orf verbundenen Gewerbsbetriebe seßhafter Handwerker in 
auswärtigen Orten, in welchen es an einem dem Ortsbedarfe genügenden Vetriebe 
ihres Gewerbes durch eingesessene Meister mangelt, wird auf den Art. 61 der allge 
meinen Gewerbe-Ordnung und den F9. 17 der Instruktion vom 6. Juni 1828 mit dem 
Bemerken verwiesen, daß die hier vorgetragenen Bestimmungen nach Art. 123 der 
Gewerbe= Ordu##g auch. auf unzünftige Gewerbe, welche in die in Art. 61 bezeichnete 
Kategorie fallen, Anwendung. finden. 
. 12. 
Die Polizei-Behoͤrden haben dem Vorstehenden gemaͤß sich zu achten.
	        
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