Full text: Ergänzungsband zum Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15a)

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71) Auszug aus einem Erlasse des K. Ministerium des Innern an 
die K. Kreis-Regierungen, vom 50. Januar 1329, 
betreffend: die Empfehlung der Zwecke der Gesellschaft für die Weinverbesserung, insbesondere in Absicht 
auf eine bessere Bestockung der Weinberge. 
In einer Eingabe vom 27. August v. J. hat die hiesige Gesellschaft für 
Weinverbesserung die mancherlei Schwierigkeiten vorgestellt, welche ihr in 
erfolgung ihres Zweckes im Wege stehen, und gebeten, die Ober= und Cameral= 
Aemter zur Anwendung der schon früher empfohlenen Maaßregeln zu Verbesserung 
des Weinbaues und der Weinbereitung überhaupt, insbesondere aber zur thätigen 
Mitwirkung für allmähliche Entfernung gesehlich verbotener Rebsorten und Verbrei- 
tung edler Rebarten wiederholt aufzufordern, und zugleich anzuweisen, in Bezirken, 
wo der Weinbau bedeutend ist, der Gesellschaft eine Behbrde zu bezeichnen, an welche 
sich die einzelnen Weinbergbester sowohl, als der Gesellschafts -Ausschuß bei den 
jährlichen Rebenbestellungen und Versendungen oder andern Angelegenheiten mit 
Vertrauen wenden, und durch welche zugleich die Abgabe der Reben an die einzelnen 
Besteller besorgt werden könnte, um auf diese Weise nicht nur sich der sichern und 
zweckmäßigen Verwendung zu versichern, sondern auch die Kosten und das Risico zu 
vermeiden, welche bisher mit der Rebenversendung in die einzelnen, oft sehr abgele- 
genen Orte verbunden gewesen sind. 
Da ein großer Theil der Staats-Angehbrigen seine Nahrung durch den Wein- 
bau gewinnt, und solcher, so wie er bisher meistens betrieben wurde, wesentlicher 
Verbesserungen fähig ist, von welchen sich die wohlthätigsten Folgen versprechen lassen; 
da ferner die früher von der Centralstelle des landwirthschaftlichen Vereins und 
neuerlich von der gedachten Gesellschaft angegebenen Mittel sich in der Anwendung 
manchfaltig erprobt haben, so zweifelt das Ministerium des Innern nicht, die Regie- 
rung werde dem Gegenstande gerne eine besonder Aufmerksamkeit widmen, um den 
gemeinnützigen Zweck auf jede angemessene Weise zu befördern. Der Regierung wird 
daher bestens empfohlen, sich angelegen seyn zu lassen, die geeigneten Einleitungen 
zu treffen, daß die Oberämter in den Weingegenden ihres Kreises, unter Rücksprache 
mit den Cameralämtern, für die Sache sich mit reger Thätigkeit interessiren, und die 
Orts-Vorsteher zu ermuntern suchen, ihre Mitbürger über die Vortheile ciner
	        
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