Full text: Ergänzungsband zum Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15a)

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20. Juni 1826 2) den Verwaltungs-Aktuaren die Beihülfe eines Decopisten gestattet 
worden ist, so kann sich diese Beihülfe nach der Absicht der Staats-Regierung bei 
Errichtung des Instituts der Verwaltungs-Abtnare, und nach dem Sinne der eben 
angeführten Erlasse, auf die Capitulirung und theilweise wirkliche Stellung einer 
Rechnung so wenig, als auf die Stenersaßtz-Geschäfte, auf die Fertigung der 
Etats, auf die Steuer-Umlage, auf die Anlegung des Rapiats oder auf die Steuer- 
Abrechnung beziehen, sondern es konnen hierunter bloße Abschreib= oder die den- 
selben gleichkommenden anderwärtigen Geschäfte, wie z. B. die Anlegung von 
Steuer-Büchern und Einzugs-Registern, die Ausfertigung von Steuerzetteln 2c. ver- 
standen werden. 
Die Kreis-Regierung erhält deßwegen den Auftrag, den sämtlichen Oberämtern 
ihres Kreises die bestimmte Weisung zu ertheilen, daß sie den Verwaltungs-Aktuaren 
und ebenso den Gemeinde-Vorstehern, welche die Besorgung der Verwaltungs- 
Geschäfte ganz oder theilweise übernommen haben, mit Ausnahme des in dem 
Schlußsahe des &. 6 der Verfügung der K. Organisations-Vollziehungs-Commission 
vom 20. Juni 1826 vorgesehenen Falles, die Beihülfe eines Decopisten nur in 
den eben bezeichneten Fällen zu gestatten, bei allen andern Verwaltungs-Geschäften 
aber auf deren Bearbeitung durch die Verwaltungs-Aktuare, beziehungsweise die 
HOrtsvorsteher selbst, zu dringen haben, und daß von ihnen überhaupt die genaue 
Beobachtung der die Verwaltungs-Abtuare betreffenden Verfügung der vormaligen 
K. Organisations-Vollziehungs-Commission vom 20. Juni 1826 strenge zu hand- 
haben sey. # 
105) Erlaß des K. Ministerium des Innern andie K. Kreis-Regierungen, 
vom 14. Februar 1833, 
betreffend: die Neisckosten der aus Aunlaß der Visftation der Oberamtsgerichte einberufenen Orts- 
WVorsteher. 
Da neuerlich die Frage entstanden ist: ob die Kosten, welche durch die Anwesen- 
heit der (ersten) Orts-Vorsteher des Bezirk in dem Gerkicrössigk= u der Visitation 
  
*) Oben Nro. 35 und 35, Seite 169 und 175.
	        
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