Full text: Ergänzungsband zum Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15a)

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der Heilanstalt Winnenthal hinzugekommenen weiteren Vestimmungen nicht immer 
gehoͤrig gehandhabt werden, so sieht man sich veranlaßt, dieselben mit dem Bemerken 
in Erinnerung zu bringen, daß 
1) 
uͤber die Frage: ob ein Geisteskranker von Polizeiwegen, ohne Ruͤcksicht auf 
die Zustimmung der zu seiner Versorgung zunaͤchst verpflichteten Verwand- 
ten und Vormünder, in die Staats-Irrenanstalt einzubringen seyt nach den 
Verordnungen vom 11. Februar 1810, §.11, und 6. Juni 1818, K. 11,) die 
Kreis-Regierung zu entscheiden habe, daß 
wenn die Entscheidung der Kreis-Regierung für eine von Polizeiwegen zu 
verfügende Einschließung in einer Staats-Irrenanstalt ausfällt, insofern 
gegen den Kranken keiner der in den 9#. 15 und 1 des Statuts vom 
25. November v. J.v##) aufgezählten Gründe des Ausschlusses von der Heil- 
Anstalt Winnenthal vorliegt, nach §. 22 des erwähnten Statuts zun ächst ein 
Erbenntniß über seine Aufnahme in diese Anstalt zu veranlassen sey, und daß 
dieses Erkenntnif nach F. 20 des Statuts durch die Direktion der Heilanstalt 
bei der für dieselbe bestehenden Aufsichts-Commission eingeholt werden müsse, 
weßhalb in einem derartigen Falle das Bezirksamt durch die Kreis-Regie- 
rung anzuweisen ist, der Direktion die zuvor gehbrig instruirten Akten zur 
Einholung des Aufnahme-Erkenntnisses zuzustellen. 
118) Auszug aus einem Erlasse des K. Ministerium des Innern an 
die Regierung des — Kreises, vom 30. Obtober 1854, 
betreffend: die Zulässigkeit der Anrechnung unter der Medikamenten-Tare (veranlaßt durch die letzte 
Medizinal-Visitation im Oberamte —) 
ic. . ꝛc. 
Was den angetragenen Receß betrifft, wonach den Apothekern in — auferlegt 
werden soll, Arzneien, welche bei ihnen fuͤr Personen in Orten, wo Apotheken sind, 
geholt werden, nicht unter der Taxe anzurechnen, so vermag das Ministerium weder 
diesen, 
noch den, wenn gleich folgerichtigeren, Antrag des K. Medizinal-Collegium. 
  
*".) Neg. Bl. von 1810, Seite 39. 
*#%) Reg. Bl. von 1313, Seite 316. 
*?#?#) Reg. Bl. von 1833, Seite 383-
	        
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