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Da es jedoch angemessen ist, daß dasselbe auch in Ansehung der weltlichen Orrs-
Behörden (Stadtschultheißen, Stadträthe) geschehe, so wird die Regierung beauftragr,
zu diesem Behufe das Geeignete zu besorgen.
131) Erlaß des K. Ministerium des Innern an die K. Kreis-Regierungen,
vom 8. Obtober 1835,
betreffend: die-Anordnung der Aufstellung von Amtsboten, wo solche noch mangelvn.
Nach den Verichten der Kreis-Regierungen über die Bitte der Kammer der
Abgcordneten um Abstellung des Frohnbotenwesens hat es das Ansehen, als ob die
Anstalt der Amtsboten noch nicht in allen Oberamtsbezirken auf eine dem Bedürf-
nisse des bôffentlichen Dienstes genügende Weise eingerichtet sev.
Da durch eine zweckmäßige Einrichtung dieser Anstalt nicht nur die zeitige und
sichere Beförderung der amtlichen Correspondenz, sondern auch die moöglichste Beschrän-
bung des Gebrauchs von Frohnboten bedingt ist, so erhält die Regierung den Auftrag,
dafür zu sorgen, daß in allen denjenigen Oberamtsbezirken, in welchen noch keine
regelmäßige Amtsboten, welche die Botengänge in die Amtsstadt an bestimmten
Tagen wöchentlich zwei= bis dreimal machen, aufgestellr sind, deren Aufstellung auf
Kosten der Amts-Corporation oder der einzelnen Gemeinden ungesäumt erfolge.
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132) Erlaß des K. Ministerium des Innern an die K. Kreis-Regierungen,
vom 8. Oktober 1835,
betreffend: die Abstellung des Gebrauchs von Frohnboten für Zwecke der Lesegesellschaften der Geistlichen
und Schullehrer.
Aus Anlaß der über die Abstellung des Gebrauchs von Frohnboten eingezogenen.
Berichte ist zur Kenntniß gekommen, daß in vielen Gemeinden die Frohnboren=
Anstalt für Zwecke der Lesegesellschaften der Geistlichen und Schallehrer mißbraucht
werde, indem die Versendung der Bücher dieser Lesegesellschaften nicht selten durch
Frohnboten geschehe.
Es sind daher die Oberämter anzuweisen, nicht nur gegen diesen Misbrauch,
wie sie von selbst hätten thun sollen, künftig überall, wo derselbe zu ihrer Kenntn##