Full text: Ergänzungsband zum Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15a)

308 
157) Erlaß des K. Ministerium des Innern an die K. Kreis-Regierungen, 
tbom 6. Juli 1837, 
betreffend: die Entlassung der Ober-Feuerschauer und Zunsemeister wegen Dienst= oder gemeiner Vergehen 
durch die Kreis-Regierungen. 
Der Kreis-Regierung wird auf ihren Bericht, in Betreff der Entlassung eknes 
Ober-Feuerschauers und Ober-Zunfrmeisters im Verwaltungswege, zu erkennen gege- 
ben, daß die Entlassung der Zunftvorsteher, worunter auch der von denselben aus 
ihrer Mitte zu erwählende Ober-Zunftmeister (reoid. Gewerbe-Ordnung, Art. 35) 
begriffen ist, der Kreis-Regierung (revid. Gewerbe-Ordnung, Art. 96) zusteht, und daß 
die Ober-Feuerschauer, welche von der Oberamts-Versammlung gewählt werden, 
wenn sie gleich nach der General-Verordnung vom 15. April 1808 einen firen Gehalt 
aus der Amtspflege erhalten sollen, doch nicht als Körperschaftsbeamte zu betrachten, 
vielmehr nur als dem Oberamte beigegebene technische Gehülfen anzusehen sind, 
denen ein sie nur periodisch beschäftigender, nicht ihren Hauptberuf bildender Auf- 
trag ertheilt ist, welcher jedenfalls nach vorgängiger dreimonatlicher Aufkündigung 
zurückgenommen werden kann, daß somit deren Entlassung im dienstpolizeilichen Wege 
wegen Dienst= oder gemeiner Vergehen durch die Kreis-Regierung zu verfügen ist. 
158) Erlaß des K. Ministerium des Innern an die K. Kreis-Regierungen, 
vom 17. Juli 1837, 
betreffend die Frage: ob bei Hausir-Patenten für Branntwein= und Essig= Händler eine Sportel anzu, 
n setzen sey? · 
Auf eine Anfrage vom —, in Betreff des Sportel-Ansatzes fuͤr die Ausstellung 
von Hausir-Patenten an Branntwein= und Essig-Händler, wird der Kreis-Regierung 
eröffnet, daß, da die von diesen Händlern für die Berechtigung zum haustrweisen 
Absaßze ihrer Waare zu entrichtende Abgabe in den Art. 5 und 6 des Wirthschafts- 
—Abgabengesebes vom 9. Juli 1327 besonders vorgesehen ist, auf dieselben neben dieser 
besonderen Concessions-Abgabe nicht auch noch die in dem Sportelgesebe vom 23. Juni 
1828 für die Ertheilung von Patenten zum Hausirhandel generell festgesette Conces=
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.