Full text: Ergänzungsband zum Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15a)

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2) Erlaß des K. Ministerium des Innern und des Kirchen-- und 
Schulwesens an die K. Regierung des Neckarkreises, vom 
25. August 1819, 
betreffend: das der politisch-religidsen Gemeinde zu Kornthal, Oberamts Leonberg, ertheilte Privilegium. 
(Mit einer Beilage.) 
Der Regierung wird in dem Anschlusse die von Seiner Königlichen Ma- 
jestät vollzogene Urkunde über das der politisch-religiösen Gemeinde zu Korntha 
ertheilte Privilegium mit der Auflage zugefertigt, solche der gedachten Gemeinde zu 
ihrer Nachachtung zustellen zu lassen. 
Beilage. 
Wir Wilheilm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg, 
thun bund und zu wissen: 
daß Wir nachbenannten Personen, welche sich in der Absicht vereinigt haben, 
um auf dem von ihnen erkauften Gute Kornthal sich niederzulassen, und 
daselbst eine eigene, von der evangelisch-lutherischen Landeskirche getrennte, 
Gemeinde zu bilden, nämlich: 
(solgen die Namen der 68 Familien) 
auf ihr Ansuchen die hiezu erforderliche Erlaubniß unter folgenden Bestim- 
mungen ertheilt haben wollen. 
A. Bürgerliche Verfassung der Gemeinde. 
I. Die Gemeinde Kornthal und ihre Angehbrigen haben in Beziehung auf ihre 
Verhältnisse gegen den Staat und auf den Amtsverband mit dem Oberamte Lcon- 
berg, dem sie zugetheilt sind, so wie in Ansehung ihrer inneren Gemeindeverfassung 
eben die Rechte und Pflichten, welche anderen Landesgemeinden vermöge der allge- 
meinen Gesehße zustehen und obliegen, insofern nicht die nachstehenden Artikel eine
	        
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