Full text: Ergänzungsband zum Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15a)

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9) Die von dem K. Ministerium des Innern und des Kirchen= und 
Schulwesens unter dem 19. Januar 1325 ertheilten Bestim- 
mungen für die Vertheilung der Stipendien am evangelischen 
Schullehrer-Seminar in Eßlingen. 
1) Jeder Schulamts-Zögling, welcher die Aufnahme in das Schullehrer-Semi- 
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nar nachsucht, hat seiner Bittschrift, sofern er während seines Aufenthalts 
am Seminar eine dffentliche Unterstützung zu erhalten wünscht, ein Zeugniß 
vom Gemeinderathe seines Wohnortes darüber anzuschließen: 
a) ob und welches anerstorbene Vermogen er besiße? 
b) in welchen VBermögens= und Erwerbs- Verhältnissen sich seine noch le- 
benden Eltern befinden? und 
W) ob und welche Unterstützung er während seines Aufenthalts am Seminar 
von Stifrungen, Verwandten oder andern Wohlthätern zu hoffen habe? 
NRach der Entscheidung über die Aufnahme hat der Vorstand des Seminars 
die aufgenommenen Zöglinge in Hinsicht auf ihre Bedürftigkeit auf den 
Grund jener gemeinderäthlichen Zeugnisse in ein tabellarisches Verzeichniß zu 
bringen und zu lociren. 
Von den aufgenommenen Zoͤglingen werden mit Ausschluß derjenigen, welche 
ein Fuͤrstlich Hohenlohe'sches Stipendium erhalten, die 32 beduͤrftigeren 
im Laufe ihres dreijährigen Aufenthalts am Seminar aus dem 1 Stipendien= 
Fonds der Anstalt unterstützt. 
In Hinsicht auf den Grad der Unterstühung werden diese 32 Zoglinge in 
drei Classen gebracht. 
Die 10 beduͤrftigsten unter denselben erhalten drei Jahre lang jaͤhrlich 
ein Stipendium von je 50 fl. 
Die 10 nächstfolgenden zwei Jahre lang, nämlich je im zweiten und 
dritten Jahre ihres Aufenthalts, jährlich ein Stipendium von 50 fl., und 
von den 12 letten erhalten im dritten Jahre des Aufenthalto: 
10 je ein Stipendium von. PbPbFbofsl. 
und 
2 je ein Stipendium von.. 660fl.
	        
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