Full text: Ergänzungsband zum Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15a)

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5) Die Gesamtsumme der Stipendien, nach Abzug der Fürstlich Hohenlohe'schen 
Stipendien à 500 fl., mit 5080 fl. wird bienach i in 
60 Stipendien k s0 fl. . .. 3000 fl. 
und 
2 à 40 fl. ............ 80 fl. 
vertheilt, von welchen jahrlich 
die juͤngste Abtheilung 
10 à sofl. dppPbpoofl. 
die mittlere Abtheilung 
20 à 60 fl. 1000 fl. 
die aͤlteste Abtheilung 
52, nämlich: 
50 à Söfll. 1½½0500fl. 
und 
– 2 nà 40 fl. [ " " " * s i « e 80 fl. 
— 
62 —:. 8P0080 fl. 
erhält. 
6) Wird in einem Jahre von der Stadt Hall ein dortiger Bürgersohn zum Ge- 
nusse ihres Stipendiums à 100 fl. präsentirt, so werden diesem zwei Stipen- 
dien à 50 fl. verliehen, und es werden sodann in der Abtheilung, mit welcher 
er eintritt, statt 10 nur 8 Stipendien vertheilt. 
7) Die Verleihung der Stipendien findet sogleich nach dem Eintritte einer jeden 
Abtheilung in das Seminar für den ganzen dreijährigen Aufenthalt starr, 
und geschieht von dem Consistorium auf die gutächtlichen Anträge des Vor- 
standes der Anstalt. 
8) Zdglinge, welchen nach ihren Vermögens-Umständen die Bestreitung der 
Kosten des Aufenthalts am Seminar nicht schwer fallen kann (z. B. wenn 
einer ein in Pflegschaft stehendes Vermögen von 3000 fl. hat), können kein 
Stipendium erhalten. 
9) Wenn in einer Abtheilung die 32 ordentlichen Stipendien entweder wegen 
der geringen Anzahl der Zöglinge in dieser Abtheilung überhaupr, oder 
wegen Wohlhabenheit mehrerer Zöglinge in derselben, nicht vollständig aus-
	        
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