Full text: Ergänzungsband zum Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15a)

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da, wo bisher schon die Christenlehr-Schenkungen zum bleibenden Nußen der Schule, 
insbesondere auf Verbreitung des Neuen Testaments, der Gesangbücher, guter Gebet- 
bücher u. s. w. verwendet worden, es dabei bleiben könne, wenn aus andern Quellen 
mindestens 6 fl. der Ortsschul-Bibliothek zufließen. Jedenfalls hat aber der Parrer 
wegen der Verwendung jener Gelder für die Zukunft stets Vortrag bei dem Kirchen- 
Convente zu erstatten, und das Schul-Inspektorat Lon der wirklichen Verwendung 
zu genanntem Zwecke jährlich in Kenntniß zu seben; welches hievon das Geeignete 
in seinen Jahrsbericht über die Erweiterung der Ortsschul-Bibliothek aufneh- 
men wird. 
D) Verfügungen des K. Studienraths. 
1) Auczug aus einem Erlasse des K. Studienraths an die vier 
Pädagogarchen, vom 20. December 1824, 
detreffend: die Abstellung der Vakanzen an den Nachmitkagen vor den Feiertagen in den lateinischen 
Schulen. 
Dainmehreren lateinischen Schulen noch der Nachmittag vor jedem Feiertage frei- 
gegeben wird, so will man diese, ohnehin schon biöher nicht in allen Schulengewöhnlichen 
Vakanz-Nachmittage, mit Ausnahme derjenigen Schulen, deren Lehrer zugleich 
Prediger sind und als solche regelmäßig am Feiertage zu predigen haben, abgestellt 
und bloß gestattet haben, daß die Nachmittage vor dem Ehrist= und Neujahrs-Feste 
freigelassen werden.
	        
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