Full text: Ergänzungsband zum Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15a)

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2) Auszug aus einem Erlasse des K. Studienraths an die Pädago- 
garchen, vom 12. Mai 1826, 
betreffend: a) die Erndte-Ferien in den lateinischen Schulen, und b) die Beschränkung des Leichengesangs. 
Den Pädagogarchen gibt man Folgendes zu erkennen: 
1) Da die in Anregung gebrachte Verlegung der Erndte-Ferien in den lateini- 
schen Schulen auf einen frühern Zeitpunkt wegen örtlicher Umstände nicht 
überall ausführbar ist, so will man sich darauf beschränken, daß diese 
Verlegung auf eine frühere Zeit, namentlich etwa auf den Anfang des 
Julius, im Allgemeinen empfohlen, aber den Schulvorstehern einzelner Orte 
überlassen werde. Auf keinen Fall soll die Verlegung in solchen Schulen 
Statt finden, in welchen sich mehrere Schüler besinden, die zu Erndte- 
Geschäften gebraucht werden. Uebrigens ist in den Schulberichten jedes 
Mal zu bemerken, um welche Dit die Sommer-Vacanz gegeben werde. 
2) Ebenso will man es in Rücksicht auf den Leichengesang dabei bewenden 
lassen, daß die Abschaffung oder doch die Beschränkung desselben den Schul- 
Behbrden empfohlen werde. « 
5) Erlaß des K. Studienraths an die vier Kreis-Schul-Inspek- 
toren, vom 16. Juli 1827, 
betreffend: die Einführung schriftlicher Zeugnisse für die. Schüler der latcinischen Schulen. 
Da bereits von den Lehrern mehrerer lateinischen Schulen schriftliche Zeug- 
nisse der Schüler, welche diesen von Zeit zu Zeit nach Haus mitge- 
geben und von ihnen mit der Unterschrift der Eltern oder Pfleger den Lehrern 
zurückgebracht werden, mir sichtbarem Nutzen eingeführt sind, so will man ver- 
ordnet haben, daß solche schriftliche Zeugnisse von. allen Lehrern der lateinischen 
Schulen eingeführt und so deutlich abgefaßt werden, daß auch Eltern auc dem bürger- 
lichen Stande sie lesen und verstehen können. 
Die wirkliche Einführung dieser Zeugnisse ist jedes Mal in dem jährlichen 
Schulberichte unter der Rubrik; Schulzucht, Nro. V. zu bemerken. 
 
	        
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