Full text: Ergänzungsband zum Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15a)

Dritter Abschnitt. 
Verfügungen des Departements der Finanzen. 
  
I. Verwaltung der Domänen und Regalien. 
A. Verfügungen in Betreff der Staatsgüter. 
1) Erlaß des K. Finanz-Ministerium an die K. Finanzkammern, 
vom 11. Oktober 1821, 
betreffend: die Pachtschillinge von verpachteten Staats-Domänen. 
Um die Pachtschillinge der Staats-Domänen mit dem Gutsertrage in richtigem 
Verhältnisse zu erhalten, und sowohl die Pachtherrschaft, als die Pächter vor Nachtheil 
zu sichern, haben Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung 
vom 27. v. M. genehmigt, daß bei Verpachtung der Staats-Domänen ein verhält- 
nißmäßiger Theil des Pachtschillings in denjenigen Getreidegattungen, welche auf
	        
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