Full text: Ergänzungsband zum Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15a)

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October, 7. Civil-Senat des K. Ober-Tribunals. Verfügung, wornach diejenigen Ober- 
Tribunal-Procuratoren, welche von Amts wegen zu Armen-Anwälten bestellt werden, 
keine Vollmacht der Partey bedürsen. 52. 
— 8. Jusiiz-Ministerium. PVerfügung, betreffend den Termin, bis zu welchem ein suspen- 
durter Staalsdiener, welcher gegen das, seine Enrfernung vom Annc aussprechende, 
Erkenntniß recurrirt, seinen Gehalt zu beziehen hat. 26. 
— 13. Ministerium des Innern. Betreffend die Berichtigung eines Feblers in der Fassung 
der Brand-Versicheungs-Ordnung in Bezug auf den sechstbeiligen Abzug bei Stroh- 
dächern. 168. 
— I7. Justiz-Ministerium. Verfügung, betreffend die Errichtung der Zubringens-Jnven- 
tarien der Landjäger durch die Behörde des Stationsortes. 80. 
— 27. Ebend. Verfügung, betreffend die Erfordernisse der Gesuche um Ertheilung von Ansiands= 
Briefen (Moratorien). 52. 
December, 1. Civil-Senat des K. Ober-Tribunals. Verfägung in Betreff der gerichtlichen Er- 
kenntnisse über die Veräußerung von Landemien, von Bauernleben und Zinsgütern. 55. 
5. Ministerium des Innern und des Kirchen= und Schulwesens. Veord= 
nung, betreffend die Anwendbarkeit des Verbots der Geschenk-Annahme auf die 
Dekane. 329. 
— — CEgoangelische Synode. Bekanntmachung, betreffend die Verpflichtung der eran, 
gelischen Geistlichen zur Einsendung schriftlicher Ausarbeitungen. 351. 
— 16. JFustiz-Ministerium. Verfügung, betreffend die Bildung der gemeinschaftlichen 
Unterämter in den Oberamtssitzen. 69. „ 
— 22. Ministerium des Innern. Verordnung, betreffend die Befugniß der Oberaͤmter, 
die von ihnen erkannten Gefaͤngniß-Strafen durch zeitliche Schmaͤlerung der Kost zu 
schaͤrfen. 169. 
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— 
7 
1826. 
Steuer-Eollegium. Verfügungen, die Controlirung der Schlacht-Viehverkäufe be- 
treffend. 497. « 
—28.Justiz-Ministekium.Verfügung,betreffenddietarfkeieTrauungdckLandjågek 
· an ihren Stationsorten. 70. 
Februar, 14. Steuer-Collegium. Verfügungen zu Abstellung der Mißbräuche, welche hie und 
da von Juden bei dem Schlachten für den Hausbrauch in Beziehung auf Umgehung 
der Schlacht-Accise und auf Beeinträchtigung des Gewerbs der Metzger getrieben 
werden. 498. 
März, 13. Eben d. Verfügung, betreffend die Bestimmung, daß bei Gehalten und Pensionen im 
Auslande befindlicher Personen der in einem solchen Falle gesetzlich Statt findende 
Abzug der Besteuerung nicht unterliegt. 493. 
Jannar, 3.
	        
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