September, 4.
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Bestrafung des Vergebens der Widersetzlichkeit gegen untergeordncte obrigkrirliche Diener
berreffend. 29.
Ministerium des Innern und des Kirchen= und Schulwesens. Be-
kanntmachung, betreffend die Führung der Inventare über die auf Kosten des Staats
angeschafften Kirchen= und Schul-Geräthschaften. 328.
Finanz= Ministerium. Bestimmungen über das Einsammeln dörren Leseholzes
in den Waldungen betreffend. 457.
.Ebend. Verfügung, betreffend die Juständigkeit der K. Forstämter zur Eutscheidung
der Rekurse gegen Forst-Straferkennruisse der Gemeinde-Obrigkeiren. 458.
Oktober, 1. Minister ium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die mit der K. K. Oester-
reichischen Regierung getrofsene Uebereinkunft wegen gegenseitiger uucnrgeldlicher Ver,
pflegung unbemittelter Staats-Angehörigen. 195.
— — Cioil-Senat des K. Ober-Tribunals. Verfügung, betreffend den Gerichtsstand
der Seitenverwandten und Agscendenten der Standesherren und der in die Adels-
Matrikel aufgenommenen Guktsbesitzer. 2.
— 18. Steuer-Collegium. Versügung, die Erläuterung mehrerer in Betreff der Malzsteuer
sich ergebenen Ansiände berireffend. 513.
— 29. Justiz-Ministerium. Verfägung, betreffend die Befugniß zu Fertigung von Ehe-
November, 1.
— 5.
— 9
— 15
— I7.
December, 15.
verträgen. 88.
Steuer-Collegium. Verfügung, die Verbindlichkeit der Kosipichrer zu Emrichtung
der Schlacht-Acceise beereffend. 501.
Ministerium des Innern. Betreffend die Emschädigung der in Parzellen woh-
nenden Gemeinderaths-Mitglieder für das Anwohnen bei den Gemeinderarhs-Sitzungen
im Hauptorte. 495.
Ministerium des Innern und des Kirchen= und Schulwesens. Ver-
fügung, betreffend die Neisekosten der katholischen Schul-Inspektoren bei Schul-Visita=
tionen außerhalb ihrer Wohnorte. 338.
Ministerium des Innern. Verordnung, betreffend die Besiimmung, daß Ge-
suche um Dispensation von Annahme der Wahl zu Gerichts-Beisitzersstellen von dem
Justiz-Departement zu erledigen sind. 196.
Steuer-Collegium. Verfügung, betreffend die Zeit, in welcher das zur Mähle
gebrachte Malz zu schroten ist. 514.
Pupillen-Senat des K. Ober-Tribunals. Verfügung, betreffend die Be-
bandlung von Eventual-Theilungsfällen, wenn die Kinder dem öberlebenden Ebegarten
die Erbschaft überlassen. 80.