Full text: Ergänzungsband zum Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15a)

September, 4. 
560 
Bestrafung des Vergebens der Widersetzlichkeit gegen untergeordncte obrigkrirliche Diener 
berreffend. 29. 
Ministerium des Innern und des Kirchen= und Schulwesens. Be- 
kanntmachung, betreffend die Führung der Inventare über die auf Kosten des Staats 
angeschafften Kirchen= und Schul-Geräthschaften. 328. 
Finanz= Ministerium. Bestimmungen über das Einsammeln dörren Leseholzes 
in den Waldungen betreffend. 457. 
.Ebend. Verfügung, betreffend die Juständigkeit der K. Forstämter zur Eutscheidung 
der Rekurse gegen Forst-Straferkennruisse der Gemeinde-Obrigkeiren. 458. 
Oktober, 1. Minister ium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die mit der K. K. Oester- 
reichischen Regierung getrofsene Uebereinkunft wegen gegenseitiger uucnrgeldlicher Ver, 
pflegung unbemittelter Staats-Angehörigen. 195. 
— — Cioil-Senat des K. Ober-Tribunals. Verfügung, betreffend den Gerichtsstand 
der Seitenverwandten und Agscendenten der Standesherren und der in die Adels- 
Matrikel aufgenommenen Guktsbesitzer. 2. 
— 18. Steuer-Collegium. Versügung, die Erläuterung mehrerer in Betreff der Malzsteuer 
sich ergebenen Ansiände berireffend. 513. 
— 29. Justiz-Ministerium. Verfägung, betreffend die Befugniß zu Fertigung von Ehe- 
November, 1. 
— 5. 
— 9 
— 15 
— I7. 
December, 15. 
verträgen. 88. 
Steuer-Collegium. Verfügung, die Verbindlichkeit der Kosipichrer zu Emrichtung 
der Schlacht-Acceise beereffend. 501. 
Ministerium des Innern. Betreffend die Emschädigung der in Parzellen woh- 
nenden Gemeinderaths-Mitglieder für das Anwohnen bei den Gemeinderarhs-Sitzungen 
im Hauptorte. 495. 
Ministerium des Innern und des Kirchen= und Schulwesens. Ver- 
fügung, betreffend die Neisekosten der katholischen Schul-Inspektoren bei Schul-Visita= 
tionen außerhalb ihrer Wohnorte. 338. 
Ministerium des Innern. Verordnung, betreffend die Besiimmung, daß Ge- 
suche um Dispensation von Annahme der Wahl zu Gerichts-Beisitzersstellen von dem 
Justiz-Departement zu erledigen sind. 196. 
Steuer-Collegium. Verfügung, betreffend die Zeit, in welcher das zur Mähle 
gebrachte Malz zu schroten ist. 514. 
Pupillen-Senat des K. Ober-Tribunals. Verfügung, betreffend die Be- 
bandlung von Eventual-Theilungsfällen, wenn die Kinder dem öberlebenden Ebegarten 
die Erbschaft überlassen. 80.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.