Full text: Ergänzungsband zum Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15a)

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August, 20. Ministerium de Innern. Berreffend den Sportelbezug der Gemeinderäthe bei Aufnahme 
von Frauens-Personen, die in den Wobnorten ihrer Verlobten nicht bürgerlich sind. 238. 
September, 29. Finanz-Ministerium. Verfügung, betreffend die Auflegung von Rekognitions= 
Geldern in gutsherrlichen Orten. 427. 
Oktober, 2. Ministerium des Innern. Blrrichtigung einer Lücke in der Verfügung vom 
24. September 1829, in Betreff des Brand-Versicherungs-Anschlags der mit Bauholz= 
Gerechtigkeiten 2c. versehenen Gebäude. 239. 
November, 2. Ebend. Verordnung, betreffend die Sicherung des Cassen= und Rechnungs-Wesens 
derjenigen Corporations-Rechner, welche zwei oder mehrere von verschiedenen Behörden 
abhängende Cassen verwalten. 205. 
— 16. Justiz-Ministerium Verfügung, betreffend die Vollziehung des dritten Zwangs- 
grades gegen widerspenstige Ehegatten in den Bezirks-Gesängnissen. 72. 
— 21. Steuer-Collegium. Verfügung in Betreff der Anwendung des Art. 48 des 
Gesetzes über die Wirthschafts-Abgaben. 532. « 
— 23. Ministerium des Junern. Beireffend die von Schultheißen, Rathsschreibern und 
Verwaltungs-Aktuaren vorzunehmenden Beglaubigungen und die hiefuͤr zu beziehen 
den Gebübren. 239. 
December, 4. Eben d. Betreffend die Gestattung des Bierbrauens zum eigenen Gebrauche, ohne 
vorgängige Erlaubniß der Regicrungs-Behbrde. 240. 
— 17. Justiz-Ministerium. Verfügung, betreffend die Zurückgabe der Ordens-Dekorationen 
nach dem Tode der Inhaber. 95. 
— 2 . Ministrrium des Innern. Verfügung, betreffend den Sportel-Ansatz für die 
Bau Erlaubniß an Orten, wo ein Bezirksamt seinen Sitz hat. 268. 
— 20. Finanz-Ministerium. Verfügung, betreffend Besiimmungen binsichtlich der Ab- 
reichung von Dläten an das nicht im K Dienste stehende Forst-Personal, für Anwoh- 
nung bei forstamtlichon Rugtagen. 459. 
1830. 
Januar, 5. Steuer-Collegium. Entscheidung der Frage: ob das Bierbrauen zum eigenen 
Gebrauche nach dem Wirthschafts-Abgabengesetze vom 9. Juli 1827 an eine vergängige 
Concession der Regierungsbehörde gebunden sey? 333. 
— J. Ministerium des Innern. Betreffend den Ertraktenhandel der Materialisten. 163. 
— 25. Ebend. Betreffend die höhere Genehmigung von Wartgeldern für Gemeinderarhs-Mit- 
Halieder. 242. 
Februar, 16. Evangelisches Consistorium. Verfögung, betreffend den Einzug von 25 Pro- 
centen des Einkommens oder der Einkommens-Verbesserung zur Geistlichen-Wirtwen- 
kasse beim Dienstantritte. 387.
	        
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