Full text: Ergänzungsband zum Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15a)

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Januar, 25. Steuer-Collegium. Verfügung, wornach die Sonn= und Fesi-Tage von der Berech- 
# nung der vierundzwanzigstündigen Frist zur Anmeldung der Accise-Pflichtigkeit aus- 
geschlossen sind. 503. 
— 28. Ober-Tribunal. Versügung, detreffend das Recht der Partey, den Vorstand des 
Bezirksgerichts zu rekusiren, wenn derselbe Vater des Anwalts der Gegenpartey isi. 61. 
— 31. Minisierium des Innern. Verfügung., betreffend die Anrechnungen. der nirdern 
Thierärgte für ibre Dienste bei Epizootken (Viebseuchen). 247: 
Februar, 7. Ebend. Verordnung, betreffend das Verbet der Anwendung des Mutlterkerns bei 
mangelnden oder, krägen Wehen der Kreisenden. 248. 
— — Ebend. Betreffend die Unzuläßigkeit der Zihlung der Stimmen der mit Candidaten 
in verborenem Grade verwandten Gemeinderarhs-Mitgliecder bei Wahlen zu Gemeinde- 
Aemtern. 249. 
— 24. Ebend. Justruktion für die Erledigung der Gesuche um Berechtigung zu Gewerben, 
die im Umherziehen betrieben werden. 152. 
Mirz, 8. Finanz-Ministerium. Verfügung, betreffend die Meß, Urber= und Unter-Lagen bei 
dem abzugebenden Klafterholze. 462. 
— 10. Ministerium des Innern. Vorschriften für den Gebühren-Bezug der Gemcinderälhe 
von den Aemter-Entsetzungen. 249. 
— 14. Ebend. Betreffend das Heimfallrecht der Staats-Regierung in Ernennung der ersten 
Orts-Vorsteher, standesberrlicher und ritterschaftlicher Orte. 252. 
— 18. Ministerium des Innern und des Kirchen= und Schulwesen s. Bekonnt= 
machung, betreffend die Anwendbarkeit der Bestimmungen des zweiten Cdik## über 
die Eigenmachung von Falllehen der unter der Aufsicht des Staats siehenden Körper- 
schaften und Stiftungen auf die zu Kirchenpfründen gebbrigen Fallleben. 341. 
April, 7. Ministerium des Innern. Betreffend die Abreichung der Gebühren von der jähr- 
lichen Aemter-Ersetzung in den Gemeinden an die Getsilichen und Schullehrer. 250. 
Mai, 7. Justiz-Ministerium. Verfügung, betreffend die Unstatnbaftigkeit des Ansetzes einer 
Waisenhausgebühr bel dem Uebergange von Lehen= und Stamm-Gütern an Seitenver- 
wandte vom dritten Grade. 98. 
— — Steuer-Collegium. Weitere Prrfügungen hinsichtlich des Malzbrechkene ren Aus- 
ländern auf inländischen und von Inländern auf ausländischen Mühleu. 542. 
Juni, 6. Ministerium des Innern Verordnung, betreffend den Gebührenbezug der Geistlichen 
und Schullehrer von Commun-Aemter--Erstzungen. 251. 
— 7. Finanz-Ministerium. Verfögung, betreffend die Zuweisung der wegen Einzelweidens 
« inGcmeindeiundsprivatsWaldungmangesetzkcnSktafmandierld-Efgmtbün1ct.463. 
— 8. Ministerium des Innern und des Kirchen= und Schulwesens. Bekauntmachung 
in Betreff der Behandlung der Fristgesuche für die Bezahlung schuldiger Sporteln. 331.
	        
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