Full text: Ergänzungsband zum Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15a)

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April, 3. Finanz--Ministerium. Verfuͤgung, betreffend die Verhältnisse, unter welchen eine milde 
Stistung wegen Deficits kapitalsteuerfrei zu lassen ist. 494. 
Juni, 5. Ministerium des Innern. Verordnung, betreffend die Erläuterung des Verbotes des 
Waschens in den Häusern. 264. 
— 4. Ebend. Verordnung, betreffend die Verbindlichkeit zu Abräumung des Schnees von den 
öffentlichen Straßen. 266. 
— 27. Civil-Senat des K. Ober-Tribunals. Verfügung, betreffend die Dokumentirung 
der nach Verfluß der fünfzehntägigen Nothfrisi aus besonderem Auftrage der Partcyen 
durch die Prokuraroren erfolgenden Appellations-Anmeldungen. 65. 
Augusk, 15. Finanz-Ministerium. Verfügung, betreffend die Beeidigung der Commun-Wild= 
schützen in standesherrlichen Bezirken. 366. 
— 14. Ministerium des Junern. Das Verbot der Schmälerung der Vöschungen an den 
Staatsstraßen betreffend. 269. 
Oktober, 5. Justiz-Ministerium. Berfügung, betreffend die gerichtliche Cognition über Familien= 
Verträge des rirterschaftlichen Adels und den Sportel. Ansatz für die gerichtliche Besiä- 
tigung solcher Verträge des begüterren Adels überhaupt. 128. 
— 22. Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Anlegung eines Vexzeichnisses 
über die mit Sieckbriefen verfolgten Angeschuldigten und Verbrecher, und derjenigen 
Personen, welche wegen Landstreicherei oder Vetteln gerichtlich bestraft worden sind. 270. 
December, 16. Ebend. Verfügung, betreffend die Freilassung Brand-Verunglückter vom Sportel- 
Ansatze für die Erlaubniß zu Aufführung neuer Gebäude auf neuen, von Polizei 
9 wegen angewiesenen Bauplätzen. 271. 
— 20. Ebend. Verfügung, betreffend die Prüfung der Barbierer. 271. 
1834. 
Januar, 4. Steuer-Collegium. Verfuͤgung, wonach bei Ausübung einer bedungench Wieder= 
losung keine neue Accise zu entrichten ist. 503. s 
—-9.Ministeriumdeöthnercr.DieAuöstcllangvonReisepåsscnanAuslåudckbetref- 
fend. 272. 
— 46. Ebend. Verfügung, betreffend die Behandlung der aus dem Großherzogtbume Baden 
kommenden krätzekranken Handwerks-Gehülfen oder herumziehenden Gewerbsleute. 40. 
Hebruar, 9. Finanz-Ministerium. Verfügung, bekreffend die Besteuerung der Hunde der 
Waldschützen. 511. 
— 10. Ministerium des Innern und des Kirchen= und Schulwesens. Bekannt- 
machung, betreffend die Dienst- Anstellungssportel der Fachlebrer und der sogenannten 
Elementarlehrer an den lateinischen Unterrichts-Anstalten und Rcalschulen 339.
	        
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