Full text: Ergänzungsband zum Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15a)

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Bischof. Verbot der Gastereien, Vorspannstellunz und ähnlicher Ausgaben bei Reisen des Bischofs 
und des bischöflichen Personals auf Kosien der Amts-, Gemeinde= und Sliftungs- 
Pflegen. 203. 
Boten, s. Amtsboten und Frohnboten. 
Brand,Versicherung. Die beim Zusammentreffen der im §F. 17 a) und b) der Brand-Versicherungs- 
Ordnung bestimmten Abzüge betreffend. 267. Berichtigung eines Fehlers in der Fassung 
der Brand-Versicherungs-Ordnung in Bezug auf den sechstheiligen Abzug bei Seroh- 
dächern. 168. Berichtigung einer Lücke in der Verfügung vom 24. September 1829, 
in Betreff des Brand-Versicherungs-Ansehlags der mit Bauholz-Gerechtigkeiten 2c. verse- 
benen Gebäude. 259. Bestimmung über die Belohnung für die Ausbezahlung der Brand-= 
Entschädigungen in dem Falle, wenn durch Einen Brand der Besitzer mehrerer, unter 
verschiedenen Cataster-Numern laufenden Gebäude beschädigt worden ist. 262. Ein- 
schärfung der Vorschriften wegen Cognition der Behdrden über die Versicherung des 
beweglichen Vermögens gegen Feuersgefahr. 287. 
Bürger-Annahme. Inwiefern die Gemeinderäthe bei Aufnahme von Frauenspersonen, die in 
den Wohnorten ihrer Verlobten nicht bürgerlich sind, zu einem Sportelbezuge berechtigt 
sind. 258. Ueber die Zuläßigkeit der, im Art. 58 des Bürgerrechtsgesetzes bestimmten 
Gebühren bei dem Eintritte in das aktive Bürger= oder Beisitzrecht neben den im Art. 50 
bestimmten Aufnahme-Gebühren. 245. Einstandsgelder bei Bürger-Annahmen in zusam- 
mengesetzten Gemeinden. 288. 
Bürger-Ausschuß. Bildung eines dem Partikular-Stiftungsrathe gegenüber siehenden besonderen 
Bürger-Ausschusses in dissentirenden Gemeinde-Parzellen. 441. 442. Besugniß des Obmanns 
des Bürger-Ausschusses bei Abstimmungen. 273. S. auch Gemeinderath. 
Bürgersteuer, f. Gemeinde-Abgaben. 
Butzscheerenstöcke sollen in den Weinbergen ausgeroktet werden. 223. 
C. 
Capitalbriefe. Vorschriften wegen Verwahrung der Capitalbriefe der Amtspflegen, Gemeinden 
und Stiftungen. 219. 
Capitalsteuer. Erlaͤuternde Bemerkungen zu dem Abgabengesetze vom 26. December 1823 3) in 
Beziehung auf die Steuer von Mtiv-Capitalien. à81. Perhältnisse, unter welchen eine 
milde Stiftung wegen Deficits kapitalsteuerfrei zu lassen ist. 494. Steuer aus im Gante 
verlorenen Capitalien. 495. Verjährung der Capitalstencr-Defraudation. 495.
	        
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