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Uebertretung des Wirthschafts-Abgaben-Gesetzes, um ihrer Mittellosigkeit willen, mit einer
Freiheitsstrafe delegt werden. 255. Festsetzung der Regulative der Haft= und Verpfles
gungskosten von Gefangenen, welche auf Gemeinde= oder Amtspflege-Cassen zu überneh-
men sind. 268. 260. Kosten-Ersatz für die in den Polizeihäusern verwahrten Unter-
suchungs-Gefangenen. 229.
Geisteskranke. Vorschriften für das Verfahren bei der Unterbringung Geisteskranker in einem
Staats-Frrenhause. 274.
Geistliche. Vorschriften für die Verpflichtung der evangelischen Dekane, Pfarrer und Pfarramts-
gehülfen auf ihre Berufspflichten. 531. Für die Verpflichtung, Einführung und Ver-
stellung der katbolischen Pfarrer und Kaplane, 307. Amts-Instruction für die evange-
lische Geistlichkeit, die Instruction für die Pfarramtsverweser und Pfarrgehülfen, und
den Eidesvorhalt für dieselben beim Amtsantritt. 352. ff. Behandlung gerichtlicher und
außergerichtlicher Klagsachen gegen Geistliche. 36. Sie haben für Vorbereitungen zu
Eidesleistungen keine Anrechnungen zu machen. 49. 322. Gebühren der Geistlichen von
den jährlichen Aemter-Ersetzungen. 250. 251.
Rang-Verhältniß der evangelischen und katholischen Geisilichen im Falle des Zusam,
mentreffens unter sich. 337. Verpflichtung der evangelischen Geistlichen zur Einsendung
schriftlicher Ausarbeltungen. 351.
Gebühren der evangelischen Geistlichen für die Visiration der Filialschulen. 550.
Anordnung des katholischen Kirchenraths, betreffend die Einsendung von Handschriften
der Pfarrverweser an die Bezirksämter. 400. Vorschriften für die Verwandlung der
Besoldungen der evangelischen Geisilichen. 454.
Geistliche Räthe, charakterisirte, deren Gerichtsstand. 1.
Geistliche Wittwenkasse. Verfügung, betreffend den Einzug vom 25 Prozenten des Einkom=
mens oder der Einkommens-Verbesserung zur Geisilichen= Wittwenkasse beim Dieust-
Antritte. 387.
Geldstrafen. Wirkung des Rekurses, auf die von den Oberämtern, den standesherrlichen Aemtern,
den Gemeinde= und Stiftungsräthen angesetzten Geldstrafen. 237. Inwiefern die den
Gemeindebirten angesetzten Geldstrasen an die Gemeindekassen zu überlassen sind. 446.
Gemeinden. Legikimation zum Prozeß in Rechtssachen da Gemeinden und Stiftungen. 51. 144.
146. Verfügung, die Ausscheidung des Anschlags der Steuer-Objecten der Gemeinden
in den Steuer-Katastern betreffend. 291.
Gemeinde-Abgaben. Unzuläßigkeit von Personal= Abgaben der Gemeinde-Genossen neben der
Börger= und Beisitzsteuer und dem Frohn-Ersatz-Gelde. 216. Ausnahmen. 247.
Gemeinderäthe. Deren Strafbefugniß in Forstsachen. 159. Vorschriften für die Ausübung der
Strafrechtspflege durch die Gemeinderäthe in Forstsachen. 148. 468. Erforderniß der
Genehmigung der gemeinderäthlichen Beschlüsse, bei welchen Gemeindebeamte betheiligt