Full text: Ergänzungsband zum Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15a)

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sind. 244.— bei Aussetzung von Wartgeldern für Gemeinderaths-Mitglieder. 242. Er- 
sorderniß der oberamtlichen Genehmigung derjenigen gemeinderäthlichen Beschlüsse, bei 
welchen Gemeinde-Officianten, die nicht Mitglieder des Gemeinderaths sind, betheiligt 
sind. 245. Unzuläßigkeit des Bezugs von Sporkeln von Forstfreulern für die, die Strafe 
erkennenden Gemeinderäthe. 301. S. auch Stadträthe, Forstsachen, Gemeinde- 
wahlen. « 
Gemeinderaths-Mitglieder. Erläuterung der K. Verordnung vom 19. August 1819, die 
6 Dispensation von dem Verbot der Verwandtschaft unter den Mitgliedern der Gemeinde- 
räthe betreffend. 151. Erläuterung des Verbots des Schwägerschafts-Verhältnisses beim 
Eintritt in den Gemeinderath. 307. Unzuläßigkeit eines Gebühren-Bezugs der Stadt- 
und Gemeinderäthe bei Rechnungs-Abhören und Rug-Gerichten. 164. Deegl. bei Aemter- 
Ersetzungen. 249. Abstellung des Gebührenbezugs derselben für Zeugnisse in Privat- 
Angelegenheiten. 164. JIunwiefern die Oberämter berechtigt sind, Gefängnißstrafen 
gegen Gemeinderaths-Mitglieder zu verhängen. 187. 188. Befugniß der K. Finanzkammern, 
Gemeinderäthe wegen verübter Forstfrevel mit Freiheitsstrafen zu belegen. 305. Besiim- 
mungen über die Entschädigung der in Parzellen wohnenden Gemeinderaths-Mitglieder 
für das Anwohnen bei den Gemeinderaths= Sitzungen im Haupt-Orte. 195. Erforderniß 
der hdheren Genehmigung bei Aussetzung von Wartgeldern für Gemeinderarhs-Mitglieder. 
242. Unzuläßigkeit der Zählung der Stimmen der mit Candidaten in verbotenem Grade 
verwandten Gemeinderachs-Mitglieder bei Wahlen zu Gemeindcämtern. 249. 
Gemeindewahlen. Behandlung des Wahlgeschäfts bei den Wahblen der Mitglieder des Gemeinde- 
raths und des Bürger-Ausschusses. 297. Ueber die Verpflichtung der Gemeindebürger zu 
Aucsübung ihres Wahlrechts. 299. 
Gemeinde-Wildschützen. S. Wiloschötzen 
Gerichtsstand, der charakterisirten geistlichen Räthe. 1. Der Seiten-Verwandten und Ascendenken 
der Standesherren und der in die Adels-Matrikel ausgenommenen Gutébesitzer. 2. Der 
letztern in Theilungs= und Vormundschafts-Sachen. 77. 91. Der Justüiz-Referendärc, 
Kanzlei-Assistenten und provis. Gerichtsaktuare. 5. Der charakterisirten Erpeditionsräthe. 
5. Gerichtsliand der Eremten in Theilungs= und Vormundschaftssachen. 77. Gerichts- 
stand der charakterisirten Räthe. 78. 
Geschenk. Annahme. Das Verbot der Geschenk-Annahme ist auf die Dekane anwendbar. 329. 
S. auch Emolumencre. 
Geschlossene Zeit. Zu derselben wird bei den Katholiken der Sonntag nach dem Erscheinungs- 
feste nicht mehr gerechner. 345. 
Gewerbesachen. Justruction fär die Kreis-Regierungen wegen der umherziehenden Gewerbsleute. 
450. Iunstraction für die Erledigung der Gesuche um Berechtigung zu Gewerben, die 
im Umherziehen betrieben werden. 152. Grenzen der Gewerbe der Apotheker, Materia- 
listen, Zuckerbäcker und Krämer. 161.
	        
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