Full text: Ergänzungsband zum Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15a)

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Anstalten verwendeten Hunde. 505. Classifikation der Hunde der Amtsboten. 506. der 
Schiffer. 508. der Ausländer. 508. derjenigen Metzger, welche einige Jahre ihr Ge- 
werbe nicht treiben, ohne es aufzugeben, und die Gewerbesteuer sort entrichten. 508. 
der Hunde der Accise= und Umgelds-Visitaroren (Steuer-Aufseher). 509. der zu Trei- 
bung von Rädern dienenden Hunde. 510. der Hunde, welche zu Bewachung isolirter 
Bierkeller und Bleichen verwendet werden, ingleichen die Erklärung des in dem Gesetze 
gebrauchten Ausdrucks: „abgelegene Häuser.“ 540. der Hunde der Waldschützen. 511. 
der Hunde, welche nach erfolgter Aufnahme abgeschafft werden. 511. der Hunde, welche 
wegen der Wuth getbdtet wurden. 512. Bestimmungen über die Anbring-Gebühren von 
Strafen wegen Uebertretungen des Hunde-Auflage-Gesetzes. 500. Bestimmung, daß der 
Besitzstand vom 1. Juli für die Schuldigkeit der Hunde-Abgabe vom ganzen Jahr ent- 
scheidet. 510. Bestimmung des Zeitpunkts, von welchem an junge Hunde zu besteuern 
sind. 514. Bestimmungen über die Antheile der Orts-Armenkassen und der Delatoren 
an den Strafen wegen Verfehlung gegen das Hunde, Abgaben-Gesetz. 542. 
Hundeleggeld. Bestimmungen über die Abldsung der Verpflichtung zum Hundehalten und Regu- 
lirung des Geldwerths für eine einfache Hundelege. 441. 
J. 
Jagden, Normen fuͤr die Verpachtung der Staats-Jagden. 441. für die Jagdpachtungen der 
Gemeinden. 132. Die, von dem K. Finanz-Ministerium unter dem 9. December 1837 
ertheilten Vorschriften für die Jagd= Ausübung. 469. 
Jagd-Polizei, f. Forstsachen. 
Injurien. Werordnung, betreffend das amtliche Einschreiten der Criminal-Behörden gegen die in 
Druckschriften vorkommenden und zur amtlichen Kenntniß gebrachten Ehrenkränkuungen 
gegen den König oder die Staats-Behörden. 12. 
Instanz-Entbindung. Wirkung der Embindung eines Beamten von der Instanz, auf dessen 
Entlassung im Administrativ-Wege. 18. 
Inventare. Vorschriften für die Führung der Inventare über die, auf Kosten des Staares ange- 
schafften Kirchen= und Schul-Geräthschaften. 328. S. auch Beibringens-Inden- 
tarien, Erbschafts-Theilungen. 
Istacliten. Instruktion für die Notariate, Gemeinderäthe und Waisengerichte, betreffend die Voll- 
ziehung des Art. 41 des Gesetzes vom 25. April 1828, in Betreff der dffentlichen Ver- 
hältnisse der israclitischen Glaubens-Genossen vom 44. Januar bis 26. Februar 1833. 101. 
I. Einleitung 101. II. Bestimmung über die Anwendung der allgemeinen Landesgesetze 
und der besonderen israelitischen Satzungen auf die, in das Gebiet der freiwilligen 
Gerichtsbarkeit gehörigen Handlungen und Rechtsgeschäfte in formeller und materieller 
Beziehung. 103. III. Besondere Vorschriften für das Verfahren in den, im Art. 41 
des Gesetzes vom 25. April 1828 genannten, in das Gebiet der freiwilligen Gerichts-
	        
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