591
barkeit gehbrigen Angelegenheiten der Israeliten, welche ihre Entstchung ganz oder theil-
weise vor Erscheinung jenes Gesetzes erhalten haben. 406. A. ZJubringens-Inventarien
und Eheverträge. 106. B. Verlassenschafts-Obsignationen, Inventuren und Theilungen. 411.
C. Vormundschaftswesen. 15. #. Schlußbemerkung über die Anrechnung und den
czug von Sporteln und Belohnungen von bei Israeliten vorkommenden Geschäften der
freiwilligen Gerichtsbarkeit. 4115. Beilage. Grundsätze des israelirischen Rechtes, soweit
solche für die Vollziehung des Art. 41 des Gesetzes vom 25. April 1828 in Anwen-
dung kommen. 116.
Cap. 1. Vermögens-Verhältnisse der Eheleute. 416.
Cap. 2. Intestat-Erbfolge. 121.
Cap. 3. Testamentarische Erbfolge. 425.
Cap. A. Vormundschafts Wesen. 127.
Inwiesern Ausländer israelitischer Religion zur Bezahlung der Kirchensteuer verbun-
den seyen. 344.
Just.iz-Referendäre, deren Gerichtsstand. 3
* K.
Kanzlei-Assistenten, deren Gerichtsstand. 3.
Kinder. Bestimmungen hinsichtlich der Hülfeleistung zur Rettung des Lebens des Kindes beim
schnellen Tode schwangerer Frauenspersonen. 206.
Kinde#raus gemischten Ehen. Verschiedene Bestimmungen, die religibse Erziehung derselben
betreffend. 332. 3535. 336.
Kindsmord. Anordnung der periodischen Bekanntmachung der gesetzlichen Bestimmungen gegen
Kindsmord, Verheimlichung der Schwangerschaft und Geburt. 3.
Kirchen-Convent. Zusammensetzung des Kirchen-Convents in dissentirenden Gemeinde-Parzellen. 141. 442.
Kirchen-Gebäude. S. Baulast. .
Kirchenopfer. Abstellung der Abzüge vom Kirchenopfer. 345.
Kirchen-Pfründen. Anordnung der Führung von Tagbüchern über die Einnahmen und Aus-
gaben der Kirchen-Pfründen durch die Pfarrer und Caplane. 595.
Kohlplatten. Bestimmungen über die Anlegung neuer Kohlplatten und die Regulirung der für
Benützung herrschaftlicher Kohlplatten zu entrichtenden Zinse. 456.
Kornthal, Oberamts Leonberg. Bekauntmachung des dieser Gemeinde ertheilten Privile-
giums. 311. Beschränkung der Parochialrechte der Kornthaler Kirche auf die daselbsi
ansäßigen Gemeindeglieder. 517.
Krämer. Grenzen der Gewerbe der Krämer. 101.
Krätzekranke, (. Curkosten.
Kräurersammeln in Sctaatswaldungen ist zu gestatten, so lange es ohne Nachtheil für die Holz-
Jucht und ohne Stdrung der Ordnung geschieht, 455.