Full text: Ergänzungsband zum Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15a)

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des Recurses auf die, von den Oberämtern, den standesherrlichen Aemtern, den 
Gemeinde= und Seiftungsräthen angesetzten Geldstrafen. 237. 
Recurs-Instonz. Zuläßigkeit neuer Beweise in der Recurs-Instanz in Criminalsachen. 8. Thesis, 
daß der Recursrichter nicht bloß über diejenigen Theile eines Stras-Erkennkuisses, woge- 
gen der Angeschuldigte recurrirt hat, sondern über den ganzen Compler desselden zu 
erkennen hat. 19. 
Recusation. Recht der Partey, den Vorstand des Bezirksgerichts zu recufiren, wenn derselbe 
Bater des Anwalts der Gegen-Partey ist. 61. 
Religions= Aenderungen. Vorschriften über das Verfahren hiebei. 310. 
Repszehuten, s. Zehuten. 
Ritterschaftliche Gutsbesitzer, s. Adel. 
Ruggericht. Entscheidung der Frage: wem das Erkenntniß und der Bezug von Strafen wegen 
Vergehen, welche bei den Ruggerichten zur Anzeige kommen, zustehe. 183. 
S. 
Salz. Regal. Besiimmungen über die Anbring-Gebühren von Salz Einschwärzungen. 471. Ucber- 
lassung der Hälfte der Strafen für unerlaubte Sälzbereitung, so wie des Erldses aus 
solchem confiscirten Salze an die Anbringer. 471. Ueber die fernere Verbindlichkeit der 
Gemeinden zur Aufstellung von Salzverschleußern, deren Befugniß zum Koch= und 
Sceinsalz-Verkauf und die Preise des Salzes. 472. 
Schlacht-Accise, s. Accise. 
Schnee. Verbindlichkeit zu Abräumung des ehnen von den böffentlichen Straßen. 266. 
Schulden-Verweisungen. Bestimmungen über die Belohnung der Gemeinderäthe für außer- 
gerichtlich vorgenommene Schulden-Verweisungen. 63. 
Schul-Oiarien, deren Einrichtung. 590. 
Schulfonds-Rechnungen, deren Abhdr. 347. 
Schul-Gebäude. Baulast an solchen, s. Baulast. 
Schullehrer. Deren Geböhren von Aemter-Ersetzungen. 250. 251. Entschädigung der Schullebrer 
und Provisoren für das Anwohnen bei den Schul-Conferenzen. 321. M##pflichtung der 
Schullehrer und Provisoren, um Urlaub nachzusuchen. 391. Verfügung des katholischen 
Kirchenraths, wornach Schullehrer von abzuschließenden Verträgen über Dienstbesoldungen 
Anzeige zu erstatten haben. 594. 
Schullehrer-Conferenzen. Bestimmungen über die Verwendung der, zur Velohnung der katbo- 
lischen Schul Confereng-Vorsteher bewilligten Summen. 327. 
Schul-Provisoren. Verfögung des K. evangelischen Consistorium wegen Erstattung von Anzeigen 
von dem Austritte der, von der Aushebung frei gebliebenen Provisoren aus dieser Laus- 
bahn, vor zurückgelegtem 25sten Lebensjahre, 3091. S. auch Schullehrer.
	        
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