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Stadträthe. Strafbefugniß derselben in Legal-Strafsachen. 16. S. auch Gemeinderäthe.
Städte. Bezeichnung der Ortsbehbrden in Städten. 285.
Standesberren. Gerichtsstand derselben, so wie der Seiten-Verwandten und Accendenten derselben,
besonders auch in Theilungs= und Vormundschaftssachen. 2. 77. 91. Justiz. Minisicrial-
Erlaß, betreffend die gerichtliche Cognition über Familien-Verträge des ritterschaftlichen
Adels und den Sportel-Ansatz für die gerichtliche Bestätigung solcher Verträge des begü-
terten Abels überhaupt. 428.
Sterbfall-Gebühren. S. Laudemien.
Steuer-Catasier. Verfägung, die Ausscheidung des Anschlags der Stener-Objecte der Gemrinde=
pflegen in den Steuer-Cakastern der Gemeinden betreffend. 291. Bestimmungen über
die Ausschcidung der steuersreien Schloßgärten und Parks des bohen und niederen Adels.
474. Grundsätze hinsschtlich der Unter-Austheikung der, den Gemeinden zugeschiedenen
Gebäude= und Gewerbesteuer-Quoten auf die einzelnen Steuerpflichtigen. Arb5. Bestim-
mung, daß Grundstücke in der Regel bei derjenigen Gemeinde zu versteuern sind, zu deren
Markung sie gehören. 478.
Stiftungen. Die Oberämter haben auch in Rechtsstreitigkeiten der Stiftungen das Amt des Fric-
densrichters auszuüben. 155. Besitimmungen über die Verwaltung der Stiftungen dis-
sentirender Gemeinde-Parzellen und die Bildung von Particular-Stiftungsräthen in solchen
Parzellen. 441. 142. Deren Legitimation zum Prozeß. 51. 55.444. 146.
Stiftungsleben, s. Lehen.
Stipendien. Bestimmungen fuͤr die Vertheilung der Sltipendien am Schulkehrer= Seminor in
Eßlingen. 323.
Straf-Arten. Erlaß des Criminal, Senats des K. Obertribunals, betreffend die verhältnihmäßige
Erhöhung der Hauptstrafe statt der, durch das Seraf-Edikr abgestellten Reclusion nach
erstandener Strafzeit und die Vergleichung der Straf-Arten des Stras-Edikts mit den
früher gesetzlich bestandenen. 50.
Straf-Erkenntnisse, s. Erkenntnisse.
Straf-Recurs, s. Recuré.
Strafstchärfung, s. Gefängnißstrase.
Straf-Verwandlung. Behörden, welchen in den'## ber A#r. 51 des Stras-Erikts bezeichneern
Fällen die Verwandlung der Geld= in Gefängnißstrafen zusteht. 52.
Str af- Vollzug. Verordnung wegen Ablieferung noch nicht abgeurtheilter Inquisiten an den prä-
sumtiven Strafort und die Berechnung der Strafzeit in einem solchen Falle. 10. Ver=
fügung wegen vorläuftger Einlieferung abgeurtheilter Verbrecher an den Strafort, in
Fällen, welche von Amts wegen zur Begnadigung borgelegt werden. 14. Unzuläßigkeit
eines Aufschubs der Serafpollzirhung im Falle eines an die Stände-Versammlung ge-
richteten Verwendungs- Gesuchs. 15.