Full text: Ergänzungsband zum Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15a)

603 
heit angefallene Erbschaft durch einen Eurator angetreten und fuͤr jenen erworhen. 
werden koͤnne ? 87. 
Verwaltzung-Aktuare. Bekanntmachungen der Organisations-Vollziehungs-Commission, die Be- 
stellung und künftigen Verbältnisse der Verwaltungs-Aktuare betreffend. 169. 475. — 
Bestimmungen über die Wiederbesetzung erledigter Verwaltungs-Aktuarsstellen. 182. — 
über die Eintheilung der Geschäfte derselben. 198. — ihre Gebühren für Beglaubi- 
gungen. 239. — Verbindlichkeit derselben, den Verwaltungs= und insbesondere den 
Rechnungsstell , Geschäften sich in eigener Person zu widmen. 262. Anwendung der 
General, Rescripte vom 25. Juli 4786 und 19. März 1792 auf die Verwaltungs- 
Akruare. 306. 
Verwandtschafts-Dispensationen. Erläuterung der K. Verordnung vom 19. August 1819, 
die Dispensation von dem Verbote der Verwandtschaft unter den Mitgliedern der Ge- 
meinderäthe betreffend. 151. Erläuterung des Verbots des Schwägerschafts-Verhält- 
nisses beim Eintritte in den Gemeinderath. 307. 
Vicarien, (. Geistliche. 
Viehhirren, (. Hirten. 
Volljährigkeit. Eutscheidung der Frage: ob ein, im Kbnigreiche Bayern sich aufhaltender, da- 
gegen dort und in Wärttemberg begüterter Rittergutebesitzer, welcher nach den Gesetzen 
des zuerst gedachten Staates, nicht aber nach denen des letzteren die Volljährigkeit erreicht 
hat, gleichwohl. in Wörttemberg als volljährig zu betrachten sey? 101. 292. 
Vollmachten. Substitutionen von Vollmachten der Pechts-Consulenten, welchen dieselben von 
den Parteyen erst in der höderen Instanz ausgestellt wurden, an Precuratoren sind 
zuläßig. 64. Den Gerichtsstellen bleibt überlassen, bei der Einleitung der Prozesse 
in der höberen Instanz ihre Verfügungen an den Bevollmächtigten in der vorigen In- 
stanz, oder an die Partey selbst zu erlassen. 64. 
  
Waffengebr auch. Befugniß der Landjäger von der Polizei= und der ZJollschutz Wache hiegu. 
S. Landjäger. 
Wahlen, f. Gemeinde- Wahlen. 
Waisen= und Zuchthaus-Gefälle. S. Sporteln in specie Erbschafts= und Vermächtniß-Sporteln. 
Waldungen. Vorschriften für die Benützung der Privat-Waldungen. 347. — inwiefern bei Wald- 
Ausstockungen Waldmäntel stehen zu lassen sind. 461. 
Waschen. Erläuterung des Verbors des Waschens in den Häusern. 265. 
Weid-Ercesse. Bestimmungen über die Zuweisung der wegen Einzeluweidens in Gemeindc, und 
Piivat, Waldungen angesetzten Strafen an die Wald-Eigentbömer. 463. — inwiesern die, 
den Gemcindehirten angesetzten Grldstrofen den Gemeindekassen zu überlassen sind. 446.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.