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zu Erlegung der Ausgleichungs-Abgabe aufzufordern; erfolgt jedoch die Be-
zahlung der Steuer durch den Empfaͤnger der Waare nicht, so bleibt dem
Ausfertigungsamte uͤberlassen, die Abgabe von dem Extrahenten des Vegleit-
scheins einzuziehen.
Sruttgart den 15. März 1839. Herdegen.
Dienst-Erledigung.
Die erledigte Oberhelferstelle in Göppingen wird wieder besetzt, und zugleich
wird die seit dem Jahre 1812 aufgehobene zweite Helferstelle, und zwar getrennt von
dem Präzeptorat, wieder errichtet werden. Der zweite Helfer hat das eine halbe
Scunde entfernte Filial Bartenbach, wo neben allen Casualien jeden Sonntag ein
Gottesdienst zu halten ist, allein zu versehen, und alle pfarramtlichen Geschäfte daselbst
zu besorgen. Der erste Helfer hat die Buaßtagspredigten in der Stadt allein zu
halten und sämtliche Kirchenbücher der Stadt zu führen. Die übrigen birchlichen
Verrichtungen sind, so wie die Schulaussicht und der Religions-Unterricht in den
Schulen der Stadt, unter die beiden Helfer gleich getheilt. Das bereits verwandelte
Einkommen der ersten Helferstelle ist zu 719 fl. und das zur Verwandlung vorgeleg
der zweiten Helferstelle zu 721 fl. vorläufig berechnet. Die Bewerber um diese beiden
Scellen haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vor-
schriftmäßig zu melden.
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Widerruflich angestellte. Diener.
Unter dem 19. d. M. ist die bei dem statistisch-topographischen Vureau erledigte
Kanzlei-Assistentenstelle dem Cameral-Candidaten Clemm aus Sruttgart, und
vermöge hdchster Entschließung vom 13. d. M. die erledigte Plahmeisterssele
zu Ludwigsthal dem biöher als Copist bei der Staatskassen-Verwaltung eingetheilten
vormaligen Zollamts-Assistenten Fichtner mit dem Titel eines Hütterschreibers
gnädigst übertragen worden.