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den Kanzlei-Assistenten Bilfinger des Kriegs-Ministerlums, zum Regiments=
Quartiermeister des siebenten Infanterie-Regiments ernannt.
Sodann haben Höchstdieselben durch höchste Entschließung vom 8. d. M.
die an der dritten und zweiten Classe der hiesigen Realschule neu errichteten Lehr-
stellen, und zwar die Lehrstelle an der dritten Classe dem Praͤzeptor Seyperlen,
diejenige an der zweiten Classe dem Präzeptor Schacher an der Realschule gnädigst
zu übertragen, und die hiedurch in Erledigung gekommenen Lehrstellen an der zweiten
und ersten Classe der Realschule, durch gnädigste Ernennung des Prüzeptors Abe
bei der Elementarschule auf die Lehrstelle an der zweiten und des biöherigen Huͤlfs-
lehrers bei der Realschule, Fein, auf die Lehrstelle an der ersten Classe wieder zu
besetzen, ·
die evangelische Pfarrei Gruorn, Dekanats Urach, dem Pfarrer Schmid in
Hoͤrvelsingen, Dekanats Ulm,
die katholische Pfarrei Oberndorf, Land-Dekanats Rottenburg, dem Pfarroerwese
Weiger zu Frittlingen, Dekanats Spaichingen, und »
die mit dem Praͤzeptorate verbundene Caplanei St. Johann in Horb, dem bio-
herigen Verweser der Stelle, Frey, zu uͤbertragen, wie auch
vermoge höchster Entschließung vom 9. d. M. den Referendär erster Elasse, J
dan von Stuttgart, in die Zahl der Rechts-Consulenten aufzunehmen 9 digl
geruht. Derselbe hat Stuttgart zu seinem Wohnsibße gewählt.
Tor“
Jo
I. Verfügungen der Departementé.
Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
Verfügung, betreffend die Einlieferung der Strafgefangenen in die Straf-Anstalten.
In Beziehung auf die Einlieferung der Strasfgefangenen in die berschiedene,
Straf-Anstalten wird im Hinblick auf die dießfälligen Bestimmungen des Strafs
setzbuches vom 1. März 1839, welche mit dem 15. Mai 1839 in Kraft treten, Na
stehendes verfuͤgt: