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zum Rittmeister erster Classe im vierten Reiter-Regiment, der Rittmeister zwe
EClasse des ersten Reiter-Regiments, v. Forstner, befördert worden.
Eingetheilt sind;: ·
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sirte Rittmeister zweiter Classe dieses Regiments, v. Entreß, und als etatmäßiger
Unterlieutenant im vierten Reiter-Regiment, der aggregirte Unterlieutenant de
dritten Reiter-Regiments Veiel.
Seine Ksnigliche Mafestät haben vermöge höchster Entschließung vom
22. d. M. die erledigte Stelle eines Regierungs-Secretärs bei der Regierung de
Schwarzwaldkreises dem bei dieser Kreis-Regierung angestellten Canzlei-Asssstenten
Dettinger,
die evangelische Pfarrei Freudenthal, Dekanats Besigheim, dem Seminaristen
Ostertag,
die erledigte katholische Stadtpfarrstelle zu Reutlingen dem Pfarrverweser Red
in Utzmemmingen, Dekanats Neresheim, und · ·
die katholische Pfarrstelle zu Ringschnait, Dekanats Viberach, dem Pfarret
Konzet in Apfelbach, Dekanats Mergentheim, zu uͤbertragen, wie auch
vermoͤge hoͤchster Entschließung vom 23. d. M. dem vormaligen Rechis-Coust“
lenten Leopold Pohlhammer zu Neckarsulm auf sein Ansuchen die Ermächtigun
zu Wiederausübung der Rechtspraris zu ertheilen gnädigst geruht. Derselbe al
Neckarsulm zu seinem Wohnsitze gewählt. «
Ferner haben Höchstdieselben unter dem 26. d. M. dem pensionirten Rittmeistel
erster Classe v. Hardt den Charakter eines Majors in Gnaden zu ertheilen,
durch höchstes Dekret vom 26. d. M. den Freiherrn Adolph v. Bocke
zu Carlsruhe in Schlesien, zu Höchst-Ihrem Kammerherrn gnäddigst zu ernennen,
unter dem 27. d. M. den pensionirten Hauptmann erster Classe v. Mayhoͤ fer
in das Ehren-Invaliden-Corps aufzunehmen und zum Major zu befoͤrdern geruht ·
Durch hoͤchste Entschließung vom 22. d. M. ist der von Seite des bischoflichen
Ordinariats erfolgten Ernennung des Bisthumspflegers Abbt zum Registrator
der gedachten Stelle die landesherrliche Bestätigung ertheilt worden.
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