Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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zum Rittmeister erster Classe im vierten Reiter-Regiment, der Rittmeister zwe 
EClasse des ersten Reiter-Regiments, v. Forstner, befördert worden. 
Eingetheilt sind;: · 
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sirte Rittmeister zweiter Classe dieses Regiments, v. Entreß, und als etatmäßiger 
Unterlieutenant im vierten Reiter-Regiment, der aggregirte Unterlieutenant de 
dritten Reiter-Regiments Veiel. 
Seine Ksnigliche Mafestät haben vermöge höchster Entschließung vom 
22. d. M. die erledigte Stelle eines Regierungs-Secretärs bei der Regierung de 
Schwarzwaldkreises dem bei dieser Kreis-Regierung angestellten Canzlei-Asssstenten 
Dettinger, 
die evangelische Pfarrei Freudenthal, Dekanats Besigheim, dem Seminaristen 
Ostertag, 
die erledigte katholische Stadtpfarrstelle zu Reutlingen dem Pfarrverweser Red 
in Utzmemmingen, Dekanats Neresheim, und · · 
die katholische Pfarrstelle zu Ringschnait, Dekanats Viberach, dem Pfarret 
Konzet in Apfelbach, Dekanats Mergentheim, zu uͤbertragen, wie auch 
vermoͤge hoͤchster Entschließung vom 23. d. M. dem vormaligen Rechis-Coust“ 
lenten Leopold Pohlhammer zu Neckarsulm auf sein Ansuchen die Ermächtigun 
zu Wiederausübung der Rechtspraris zu ertheilen gnädigst geruht. Derselbe al 
Neckarsulm zu seinem Wohnsitze gewählt. « 
Ferner haben Höchstdieselben unter dem 26. d. M. dem pensionirten Rittmeistel 
erster Classe v. Hardt den Charakter eines Majors in Gnaden zu ertheilen, 
durch höchstes Dekret vom 26. d. M. den Freiherrn Adolph v. Bocke 
zu Carlsruhe in Schlesien, zu Höchst-Ihrem Kammerherrn gnäddigst zu ernennen, 
unter dem 27. d. M. den pensionirten Hauptmann erster Classe v. Mayhoͤ fer 
in das Ehren-Invaliden-Corps aufzunehmen und zum Major zu befoͤrdern geruht · 
Durch hoͤchste Entschließung vom 22. d. M. ist der von Seite des bischoflichen 
Ordinariats erfolgten Ernennung des Bisthumspflegers Abbt zum Registrator 
der gedachten Stelle die landesherrliche Bestätigung ertheilt worden. 
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