Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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mit dem 1. Juli 1839 eintreten, wird bei dem vergrößerten Cameralamt Töbingen 
ein zweiter geprüfter Amtsgehülfe mit dem Gehalte eines Buchhalters angestell 
werden. 
Stuttgart den 25. Mai 1839. Herdegen. 
Pb) Bekanntmachung des Ergebnisses der ersten höheren Dienst-Prüfung. 
Bei der vom 22. bis 27. April d. J. in Tübingen vorgenommenen ersten höheren 
Dienst-Prüfung im Finanzfache sind folgende Candidaten für befshigt erkannt, 19 
hienach zu Finanz-Referendären zweiter Classe bestellt worden: 
Johann Carl Gottlob Enslin, von Herrenberg. 
Johann Friedrich Ludwig Schwarz, von Hall. 
Stuttgart den 24. Mai 1839. Herdegen. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die befähigten Bewerber um die erledigte, mit einem verwandelten Einkon, 
men von 1654 fl. nach Preisen des Sportelgesehes verbundene Stelle eines De a 
und Stadtpfarrers in Turtlingen haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evange 
lischen Consistorium zu melden. Der Dekanats-Bezirk befaßt 9 Pfarrorte mit mer e 
reren Filialien; die Zahl der evangelischen Einwohner des Bezirks ist 19,500; 
Amtsstadt Tuttlingen selbst zählt etwas über 68200. it 
5 Die erledigte Helferstelle in Liebenzell, Dekanats Neuenbürg, ist n, 
einem vorschriftmaͤßig verwandelten Einkommen von 648 fl. in Preisen des Sporte n 
gesetzes verbunden. Der Helfer hat in der Stadt selbst an Festtagen, deßgleichen * 
jedem zweiten Sonntage · die Abendpredigt, so wie alle Vorbereitungs-Predigten 
uͤbernehmen, in den Feiertags- und Bußtagspredigten und den Wochen-Gottesdiens 
mit dem Stadtpfarrer abzuwechseln und mit diesem in die staͤdtische Schulaufft „Q 
und in den Consirmanden-Unterricht sich zu theilen, jeden zweiten Sonntag zu la e 
chistren; ferner alle Trauungen und Taufen des Kirchspiels, bei seinen Beichtkinde 1 
aber die Leichenreden zu besorgen, sodann in dem eine Stunde entfernten Filia 
Monakam jährlich 18 Sonntags-Gottesdienste, so wie die Privat-Seelsorge und a 
Casualien zu versehen, auch die Schule zu beaufsichtigen und den Religions-Unterri
	        
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