Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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Ediktes bezeichneten, Familienstiftungen zu zaͤhlen, so wird der Pupillen-Senat der 
betreffenden K. Kreisregierung die Akten zur Verfügung des Weiteren übergeben. 
Stuttgart den 15. Juni 1839. 
Auf Seiner Königlichen Majestät besonderen Befehl: 
Schwab. 
b) Bekanntmachung, die Dienst-Prüfungen im Justiz-Departement betreffend. 3 
Unter Bezugnahme auf die vorstehende K. Verordnung vom 25. April d. J. in 
Betreff der Dienst-Prüfungen im Justiz-Departement, insbesondere die 6. 10, 21 
und 29 derselben, sieht sich die unterzeichnete Stelle veranlaßt, hiemit zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen, daß eine besondere öffentliche Aufforderung der Pruͤfungoͤ- 
Candidaten zu Einreichung ihrer Meldungen um Zulassung zu den Dienst-Pruͤfungen 
wie solche bisher uͤblich gewesen, in Zukunft nicht mehr stattfinden wird, und da 
daher namentlich auch diejenigen Referendaͤre zweiter Classe, welche die Zulassung zu 
der im Monat December d. J. statthabenden zweiten Dienst-Prüfung beabscchtigen“ 
eine weitere öffentliche Aufforderung nicht zu erwarten haben. 
Sturtgart den 24. Juni 1839. K. Justiz= Ministerium 
Schwab. 
:B) Des Departements des Innern. 
1. Der Regierung des Donaukreises. 
Bekanntmachung, das Ergebniß der niederen Dienst-Prüfung im Departement des Innern betreffend 
In Gemäßheit der am 11. und 15. d. M. von der Prüfungs-Commission 
K. Regierung des Donaukreises vorgenommenen niederen Dienn-Prüfung im 
partement des Innern ist der Candidat Johann Christoph Gottlieb Kröner, 
Ulm, zu Bewerbung und Uebernahme der im F.7 der K. Verordnung vom 10= 
bruar 1837 bezeichneten Stellen im Departement des Innern für befähigt erklärt wordel“ 
Ulm den 15. Juni 1859. Für den Verstand 
2. Des Medicinal-Collegium. Haas. 
Bekanntmachung, betreffend die Taxe der Blutegel. r 
Die Taxe der Blutegel fuͤr die naͤchsten sechs Monate ist auf sieben Kreube 
dem Stück nach festgeseßt. 
Stuttgart den 18. Juni 1859. Wachter. 
von 
-
	        
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