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Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die bei dem K. Gerichtshofe zu Eßlingen in Erledigung gekom-
ene Assessorestelle haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Ober-Tribunal zu melden.
al 2) Durch das am 17. d. M erfolgte Ableben des Gerichts-Rotars, Kanzleiraths
umpp, ist das in der zweiten Besoldungsblasse stehende Gerichts-Notariat Freu-
bantade in Erledigung gekommen. Die Bewerber um dasselbe haben sich inner-
drei Wochen bei dem K. Gerichtshof in Tübingen zu melden.
Es werden besetzt werden:
3) das erledigte Dekanatamt Reutlingenz dasselbe begreift 15 Pfarrorte mit
Geistlichen. Die Gesamtzahl der evangelischen Einwohner des Bezirks ist 26,450,
avon in der Amtöstadt 10,80 sich befinden. Das vorschriftmäßig verwandelte Ein-
mmen dieser Stelle berechnet sich zu 1500 fl. in Preisen des Sportelgesetzes;
4) das erledigte Dekanatamt Eßlingenz; dasselbe ist mit einem nicht verwandelten
* ommen von 13515 fl. nach Preisen des Sportelgesehes verbunden. Es begreift
e sarrorre mit 10 Geistlichen, und es werden demselben, nach künftiger Erledigung
Dekanats Kirchheim, auch die beiden im Oberamts-Bezirk Eßlingen gelegenen
torte Koͤngen und Wendlingen zugetheilt werden. Die Zahl der evangelischen
* von Eßlingen mit den dazu gehoͤrigen Filialien ist 6760, die Gesammt-
der evangelischen Einwohner des Oberamtsbezirkes aber ist 21,113;
5) die erledigte Helfersstelle in Grosbottwar, Dekanats Marbach; dieselbe
mit einem vorschriftmäßig verwandelten Einkommen von 718 fl. in Preisen des
* ortelgesetzes verbunden. Die Stadt zaͤhlt 2504, die dazu gehoͤrigen Filialien, welche
sulu. eigene Kirche, wohl aber eine eigene Schule haben, und in welchen die Privat-
rge zwischen den beiden Geistlichen getheilt ist, zählen 566 Kirchengenossen;
n 6) die erledigte Pfarrei Löchgau, Dekanats Besigheim; dieselbe zählt 1591
he engenossen und ist mit einem, in Geld und Naturalien, ohne Zehenten beste-
en Einkommen von 1239 fl. in Preisen des Sportelgesetzes verbunden.
bei Die Bewerber um diese vier Kirchenstellen haben sich innerhalb vier Wochen
em evangelischen Consistorium zu melden.
Ferner werden besetzt werden:
die katholische Stadt- und Garnisonspfarrei Ludwigs burg; der Stadt—-
hat die Pflicht, ungusgeseßzt einen ständigen Vikar zu halten, und mit demselben
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pfarrer.