Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die bei dem K. Gerichtshofe zu Eßlingen in Erledigung gekom- 
ene Assessorestelle haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Ober-Tribunal zu melden. 
al 2) Durch das am 17. d. M erfolgte Ableben des Gerichts-Rotars, Kanzleiraths 
umpp, ist das in der zweiten Besoldungsblasse stehende Gerichts-Notariat Freu- 
bantade in Erledigung gekommen. Die Bewerber um dasselbe haben sich inner- 
drei Wochen bei dem K. Gerichtshof in Tübingen zu melden. 
Es werden besetzt werden: 
3) das erledigte Dekanatamt Reutlingenz dasselbe begreift 15 Pfarrorte mit 
Geistlichen. Die Gesamtzahl der evangelischen Einwohner des Bezirks ist 26,450, 
avon in der Amtöstadt 10,80 sich befinden. Das vorschriftmäßig verwandelte Ein- 
mmen dieser Stelle berechnet sich zu 1500 fl. in Preisen des Sportelgesetzes; 
4) das erledigte Dekanatamt Eßlingenz; dasselbe ist mit einem nicht verwandelten 
* ommen von 13515 fl. nach Preisen des Sportelgesehes verbunden. Es begreift 
e sarrorre mit 10 Geistlichen, und es werden demselben, nach künftiger Erledigung 
Dekanats Kirchheim, auch die beiden im Oberamts-Bezirk Eßlingen gelegenen 
torte Koͤngen und Wendlingen zugetheilt werden. Die Zahl der evangelischen 
* von Eßlingen mit den dazu gehoͤrigen Filialien ist 6760, die Gesammt- 
der evangelischen Einwohner des Oberamtsbezirkes aber ist 21,113; 
5) die erledigte Helfersstelle in Grosbottwar, Dekanats Marbach; dieselbe 
mit einem vorschriftmäßig verwandelten Einkommen von 718 fl. in Preisen des 
* ortelgesetzes verbunden. Die Stadt zaͤhlt 2504, die dazu gehoͤrigen Filialien, welche 
sulu. eigene Kirche, wohl aber eine eigene Schule haben, und in welchen die Privat- 
rge zwischen den beiden Geistlichen getheilt ist, zählen 566 Kirchengenossen; 
n 6) die erledigte Pfarrei Löchgau, Dekanats Besigheim; dieselbe zählt 1591 
he engenossen und ist mit einem, in Geld und Naturalien, ohne Zehenten beste- 
en Einkommen von 1239 fl. in Preisen des Sportelgesetzes verbunden. 
bei Die Bewerber um diese vier Kirchenstellen haben sich innerhalb vier Wochen 
em evangelischen Consistorium zu melden. 
Ferner werden besetzt werden: 
die katholische Stadt- und Garnisonspfarrei Ludwigs burg; der Stadt—- 
hat die Pflicht, ungusgeseßzt einen ständigen Vikar zu halten, und mit demselben 
7) 
pfarrer.
	        
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