Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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IV. Dem K. Gerichtshofe in Ulm: 
Ankele, 
Feuerlein, 
Mittnacht, 
Traub. 
Die vorbenannten Referendare heren sich nun bei den bezeichneten Gerichts 
böfen unverzöglich zur Dienslleistung anzumelden, und von den Leßteren wird 
die gewoͤhnliche Anzeige uͤber die stattgehabte Beeidigung gewaͤrtigt. 
Stuttgart den 28. Juni 1839. Schwab. 
B) Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend die Verwandlung eines Erfindungs= in ein Einführungs-Patenl- 
Da das dem Schlossermeister Johannes Herrenberger zu Ulm unter nnn 
21. November 1838 ertheilte Erfindungs-Patent auf die von ihm dargelegte Zu * 
mensehung eines tragbaren holzersparenden Brat= und Vack-Ofens (Reg Bl. S. 6 6 
in dieser Eigenschaft vermöge der seitdem über die Fabrikation des gleichen Ofen 
im Auslande erhaltenen Nachweise außer Wirkung gesetzt worden ist, wogegen d 
selbe als Einführungs-Patent mit Gültigkeitsdauner bis zum 22. Januar 1811 
dem Endtermin des fuͤr dieselbe Fabrikation im Auslande bestehenden Patentschutze“ 
fortbesteht; so wird dieses zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 27. Juni 1839. Schlaver.
	        
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