Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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Zu Ober-Lieutenants in ihren Regimentern: 
die Unter-Lieutenants: Deprezin des sechsten Regiments, 
t. Hermann des siebenten Regiments. 
Zu aggregirten Unter-Lieutenants die Regiments-Offizierszöglinge: 
Killmaper des achten Regiments bei dem zweiten Regiment, 
Schmid des fünften Regiments bei dem vierten Regiment, 
Löffler des siebenten Regiments bei dem zweiten Regiment, 
v. Starkloff des vierten Regiments bei dem fünften Regiment, 
Oßwald des dritten Regiments bei dem ersten Regiment, 
Kallce, Guide, bei dem zweiten Regiment, 
Günthert des zweiten Regiments bei dem sechsten Regiment, 
v. Stumpe des fünften Regiments bei dem achten Regiment. 
„ Eingetheilt wird bei dem sechsten Regiment: der aggregirte Unter-Lieutenant 
zweiten Regiments, Weiß. 
*n- wird zum Schüßen-Offzier im ersten Regiment: der Ober-Lieutenant 
ses Regiments, Wullen. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 1. d. 
die erledigte Abtuarsstelle bei dem Oberamtögerichte Ulm dem Referendär erster 
e, Grafen v. Leutrum, von Stuttgart, zu übertragen geruhr. 
Die patronatische Ernennung des Pfarrers Schuster von Niederstohingen, 
anats Ulm, auf die Pfarrei Rothenacker, Dekanats Blaubeuren, ist den 28. v. 
« bestaͤtigt worden. 
II. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Vekanntmachung, den Uebertritt der Referendäre zweiter Classe von den Gerichtöhöfen zu den 
Oberamtögerichten betreffend. 
Die 
-sachgenannten Referendäre zweiter Elasse, welche durch die Ministerial- 
V 
erft u 
fügung vom 2¾. December 18538, beziehungsweise vom 29. Juni desselben Jahreo,
	        
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