Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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W 38. 
Regierungs-Blatt 
faͤr das 
Königreich Württemberg. 
Dienstag den 16. Juli 1839. 
Inhalt. 
dönigl. Dekrete. Keine. 
erfügungen der Devartements. Verfüqung, betreffend die der Staatsschulden Sahlungskasse für 
die Etarsjahre 1839 12 zugewiesenen Einnahmen. — Verfügung, betreffend die Vollziebhung der nach 
dem neuen Finanzgesetz eintretenden Accise-Erleichterungen. — Verfügung in Betreff der Verminderung 
er Abgabe von Hunden. — Verfügung, betreffsend die nach dem neuen Finanzgesetz eintretende Vermin- 
derung der Wirthschafts-Abgabrn. — Verfügliu in Betreff der aufiehobenen Stempel-Abgabr von Vieh- 
Urkunden — Vergung, betreffend die Umlage der Grund-, Gefäll-, Gebzude= und Gewerbe-Steuer 
auf das Jahr 183%0. · 
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1I. Unmittelbare-iKönigliche Dekrete. 
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Keine. 
II. Verfügungen der Departementé. 
Des Departements der Finanzen. 
1. Des Finanz-Ministerium. 
) Verkügung, betreffend die der Staatsschulden-Zahlungskasse für die Etatsjabre 1839—42 
zugewiesenen Einnahmen. 
7“ In Gemäßheit des Art. 4 des Staatsschuldenstatuts vom 22. Februar 1857 
8.Blatt S. 107) ist der Schulden-Zahlungskasse, nach getroffener Uebereinkunft 
zur ber ständischen Behdrde und erfolgter höchster Genehmigung, ihr etatsmaßiger 
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