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2) Ein ärztliches Zeugniß, daß sie einen gesunden fehlerfreien Körper
haben.
5) Eine von den Eltern oder Vormündern ausgestellte und von
der obrigkeitlichen Behörde beglaubigte Urkunde, daß ihnen im
Falle der Aufnahme eine jährliche Zulage von 225 fl. gegeben werden könne,
so wie die vorgeschriebene Ausstattung beim Eintritte in die Anstalt und
die künftige Offiziers-Ausrüstung.
40 Zeugnisse ihrer bisherigen Lehrer über ihre sittliche Aufführung und ihre
Studien bis zur Zeit ihres Aufnahmegesuches. Bei den Sittenzeugnissen
wird vorausgeseßzt, daß sie mit der größten Gewissenhaftigkeit abgefaßt seyen.
Die Prüfung selbst beginnt
und Dienstag den 10. September
wird die darauf folgenden Tage fortgesetzt. Dabei werden nachfolgende Anforungen
an die Bewerber gemacht:
A. Religion.
denntnis der Hauptsaͤtze der natuͤrlichen und positiven Religion und ihrer
ise.
B. Deutsche Sprache.
a) Bekanntschaft mit der Wortlehre der reinen Sprachlehre, wo moͤglich nach
dem Lehrbuche von Reinbeck.
b) Schriftliche Bearbeitung eines gegebenen Themas ohne Fehler gegen die
Orthographie, gegen die Richtigkeit der Sprache, der Wort- und Saß-Verbindung.
C. Französische Sprache.
a) Bebanntschaft mit der Wortlehre, wo moͤglich nach: „Abrégé de la grammaire
française de Noöl el Chapsal etc. par demandes et par réponses,
par Gérard. Sioultgart, chez Schweizerbart 1833.4
b) Richtige Uebersehung jeder historischen französischen Schrift.
? Uebung im Uebersehßen aus dem Deutschen in das Französische.
Einige Uebung im Sprechen, mit besonderer Rücksicht auf den Dialekt.