Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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daß die in jedem dieser Gesetze Art. 18 hinsichtlich der Anmeldung zur 
Aufhebung und Ablösung der betrefsenden Gefälle bestimmte Frist von 
drei Jahren um Ein Jahr verlängert werde. 
Unsere Ministerien des Innern und der Finanzen sind mit der Vollziehung 
dieses Gesehßes beauftragt. 
Gegeben, Livorno den 22. Juli 1859. 
Wilhe im. 
Der provisorische Chef des Departements des Innern: 
Geheimer Rath Schlaper. 
Der Chef des Finanz-Departements: 
Geheimer Rath Herdegen. 
Auf Befehl des Königs, 
der Staats-Sekrelär: 
Vellnagel. 
) Dienst-Nachricht. 
Vermöge höchster Entschließung vom 22. d. M. ist der bisherige Aktuar bei dem 
K fü ürstlich Thurn und Taris'schen Amtsgerichte Ober-Marchthal, Schefold, unter 
ie Zahl der Rechts-Consulenten aufgenommen worden. Derselbe hat Erbach, im 
eramte Ehingen, zu seinem Wohnsiße gewählt. 
II. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
) Bekanntmachung, betreffend die hinsichtlich der Civil-Festungs-Arrest= und Straf-Anstalt getroffenen 
vorläufigen Einrichtungen. 
Da Behufs der Aufnahme von Frauens-Personen, welche zu einer auf der 
estung abzubüßenden Strafe verurtheilt werden (Einführungs-Geseh vom 1. März 
-50 Art. 6), in eine abgesonderte Abtheilung des Arbeitshauses zu Markgröningen
	        
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