Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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2. 
Regierungs-Blatt 
für das 
HKhnioreich Württembere. 
  
  
— 
—. J Freitag den 9. August 1839. 
*“y Inhalt. 
dersn Dekrete. Keine. 
gungen der Departements. Bekanntmachung in Betreff des Beitritts des Fürstenthums 
Schwarzburg-Rudolstadt mit der Oberherrschaft dieses Fürstenthums zu dem uuter den süddeut- 
dle schen Staaten geschlossenen Münzverein. 
enst-Erledigungen. 
  
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departemente. 
Des Departements der auswärtigen Angelegenheiten. 
Des Ministerium der auswärtigen Acngelegenheiten. 
ikannmachung in Betreff des Beitrittö des Fürstenthums Schwarzburg-Rudolstadt mit 
der Oberherrschaft dieses Fürstenthums zu dem unter den süddeutschen Staaten geschlossenen 
Münzverein. 
Nachdem zwischen den vereinten süddeutschen Staaten und der Herzoglich Schwarz- 
n rg- Rudolstadter Regierung über den Beitritt derselben mit ihrer Oberherrschaft zu 
#a am 25. August 1837 zu München geschlossenen Conventionen in Münzsachen 
g. Blatt 1837, Nr. 61, S. 580 ff.), so wie zu dem zwischen den genannten Staaten 
dem. Herzogthum Sachsen-Meiningen zu Stande gekommenen Vertrage vom
	        
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