Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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2. Der Behoͤrde fuͤr die K. Thierarzneischule. 
Bekannimachung, betreffend die Eröffnung eines neuen Lehrkurses bei der K. Thierarzneischule. 
Mit Anfang des künftigen Monats November wird bei der K. Thierarznei= 
* ein neuer Lehrkurs beginnen. Es haben daher diejenigen, welche Antheil 
aran zu nehmen Lust haben und die erforderlichen Eigenschaften besißen, in welcher 
eziehung man auf die Bekanntmachung im Regierungs-Blatt von 13538, Seite 488 
binweist, ihre Gesuche zeitlich den betreffenden K. Oberämtern zu übergeben. 
Stuttgart den 24. Juli 1859. Haußmann. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Durch das am 7. d. M. erfolgte Ableben des Gerichts-Notars Rieckhert ist 
“ in der ersten Besoldungsblasse stehende Gerichts-Notariat Heilbronn in Er- 
i gJung gebommen. Die Bewerber um dasselbe haben sich innerhalb drei Wochen 
dem K. Gerichtshofe in Eßlingen vorschriftmäáßig zu melden. 
ba 2) Die wieder zu besehende evangelische Stadtpfarrei Zavelstein, Dekanats 
bort, begreist 1350 Firchengenossen, wovon nicht ganz 400 im Mutterorte, die 
W ben in neun, eine Viertelstunde bis eine Stunde entfernten Filialien wohnen. 
Sar diesen Filialien haben Teinach, Schmieh und Kentheim eigene Kirchen. 
der Kirche zu Teinach hat der Geistliche, waͤhrend der Vadezeit, an jedem Fest-, 
umm- und Feiertage zu predigen; desgleichen einen Wochengottesdienst zu halten, 
h auf Verlangen die Casualien zu versehen; in der Kirche von Schmieh liegt ihm 
ahrend der Sommermonate alle vier Wochen eine Katechese, nebst der Kirchweih- 
das 
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preiit, ob; in der Kirche zu Kentheim werden herkömmlich bloß Leichenpredigten 
]ied Die Pfarrgemeinde begreift fünf Volksschulen. Das nun verwandelte 
mnkommen der Stelle berechnet sich zu 1263 fl. in Preisen des Sportelgesebes. 
enn Bewerber haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium 
chriftmägig zu melden. 
Es werden wieder beseht werden: 
sir à) die katholische Stadt= und Garnisons-Pfarrstelle in Ludwigsburg, deren 
inkommen nach erfolgter Regulirung der jährlichen Entschädigung für die
	        
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